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11.05.2022

Ausländerbehörde und Jobcenter bereiten Leistungsübergang für ukrainische Flüchtlinge vor

Derzeit ist der Landkreis Cuxhaven für die Erbringung der Leistungen im Rahmen der Asylbewerberleistungen für die Schutzsuchenden aus der Ukraine zuständig. Dies soll sich zum 1. Juni diesen Jahres ändern. Eine Gesetzesänderung ist zum 20. Mai angekündigt. Die Zuständigkeit soll dann beim Jobcenter liegen.

Die Betreuung bezüglich der Leistungen der Geflüchteten wird nach dem geplanten Zuständigkeitswechsel ab dem 1. Juni das Jobcenter übernehmen, teilt der Erste Kreisrat Friedhelm Ottens mit: „In enger Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Cuxhaven haben wir den Übergang abgestimmt und vorbereitet. So wollen wir sicherstellen, dass es bei der geplanten Änderung der Zuständigkeiten in der Leistungsgewährung für die Geflüchteten zu keiner Unterbrechung kommt.“

Die Ausländerbehörde hat inzwischen etwa 1.300 Kriegsvertriebene aus der Ukraine registriert. Sie erhalten vom Landkreis Cuxhaven nach der ausländerbehördlichen Registrierung und Antragstellung beim Amt Soziale Leistungen staatliche Unterstützung. Die Geflüchteten haben derzeit einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und für eine medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Allen Geflüchteten wird dringend empfohlen sich bereits jetzt um die Eröffnung eines Girokontos zu bemühen, da dieses den Erhalt der Leistungen stark vereinfacht.

Auch nach dem 1. Juni registriert die Ausländerbehörde des Landkreises Cuxhaven weiterhin die Flüchtlinge, anschließend übernimmt aber das Jobcenter die Leistungsgewährung. Sie haben dann Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt, also auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II). Eine Krankenversicherung schließt dies mit ein. Vertriebene im Rentenalter erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts dann vom Amt Soziale Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Ein Girokonto sollte zu diesem Zeitpunkt bereits vorhanden sein oder kurzfristig eröffnet werden.

Die Beantragung dieser Leistungen für die Zeit ab dem 1. Juni ist bereits jetzt möglich. Daher informieren die Mitarbeitenden des Landkreis Cuxhaven in enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden des Jobcenters die Schutzsuchenden bei der Registrierung und weiteren Terminen über die geplante Änderung, nehmen Anträge auf und geben Hilfestellung bei Fragen. Dafür setzt die Kreisverwaltung unter anderem mehrere Sprachmittelnde ein. Auf der Homepage des Jobcenters hier ist unter anderem der Kurzantrag auf Leistungen sowie ein Hinweisblatt auf Ukrainisch zu finden.

Außerdem ist geplant, dass das Jobcenter im lokalen Ankunftszentrum präsent ist, um die Flüchtlinge schon bei der Ankunft zu beraten und entsprechende Dokumente mitzugeben. „Wir möchten sicherstellen, dass sich die Ukrainerinnen und Ukrainer nicht zusätzlich zu ihrer persönlichen schwierigen Lage durch die verschiedenen Zuständigkeiten verunsichert fühlen. Sie sollen sich in unserem Landkreis willkommen und sicher aufgehoben fühlen“, so Ottens.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven