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26.04.2022

Alkohol Testkäufe - Erschrockene Testkäuferinnen

Um das Verkaufspersonal von Supermärkten, Tankstellen und Getränkemärkten für das Thema Alkoholabgabe an Minderjährige zu sensibilisieren, fanden in den vergangenen zwei Wochen insgesamt 41 Alkoholtestkäufe im Landkreis Cuxhaven statt. In Kooperation mit der Polizei Cuxhaven und dem Ordnungsamt überprüfte das Jugendamt- Bereich Jugendschutz - die Einhaltung des § 9 Jugendschutzgesetz.

Nach zwei Jahren coronabedingter Veranstaltungspause können in diesem Sommer wieder Veranstaltungen ohne weitere Einschränkungen stattfinden. Für viele Feierlustige gehört Alkohol bei Veranstaltungen dazu. So auch für Jugendliche und Heranwachsende.

Bei den stattgefundenen Testkäufen wurde in 68 Prozent der Fälle den Testkäuferinnen Alkohol zugänglich gemacht. Über das Ergebnis waren selbst die minderjährigen Testkäuferinnen erschrocken: „Ich habe nicht damit gerechnet, dass ich so oft Alkohol bekomme.“ So die 14- jährige Testkäuferin. Insgesamt ist festzustellen, dass das Verkaufen von Alkohol an Minderjährige meist durch jüngeres Personal zu beobachten war. Es entstand der Eindruck und dies wurde zum Teil auch bestätigt, dass das Verkaufspersonal dabei einen großen Druck empfand, sich Zeit zu nehmen, um das genaue Alter der Testkäuferin zu berechnen, während weitere Kunden an der Kasse warteten. Es wurde bei den meisten Verkäufen durchaus der Personalausweis kontrolliert, nur wurde das Alter häufig falsch berechnet, so dass Alkohol herausgegeben wurde.

Wird gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, wird dieses auch bei Testkäufen mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige geahndet und mit einem Bußgeld belegt. In 28 von 41 Fällen kommen Bußgelder in Höhe von bis zu 300,- € auf die Verkäuferinnen und Verkäufer zu. In Wiederholungsfällen kann sich das Bußgeld sogar verdoppeln.

Auch für den Inhaber kann es teuer werden, wenn das Verkaufspersonal Alkohol an Minderjährige ausgibt. Dabei muss mit 350,- € gerechnet werden.

Die Polizei und der Jugendschutz sind sich einig, dass auch zukünftig präventiv in dem Bereich agiert werden muss und planen daher für das restliche Jahr weitere Alkoholtestkäufe.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven