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29.03.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Montag, 29.03.2021, 14:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des Landes kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Sonntag, 28.03.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 3.554 Personen
(+59 im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 3.059 Personen
(+33 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 141 Personen
(+2 [76 J., m.; 86 J., m.] im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 354 Personen
(+59/-35 im Vergleich zur letzten Meldung)


          Anzahl der stationär Behandelten: 3 Personen
(+2 im Vergleich zur letzten Meldung)
          Davon
intensiv-medizinisch Behandelte:
1 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
   
Durchgeführte Impfungen:

Erstimpfungen:
19.600
Zweitimpfungen:
8.092


Quote der Neuinfektionen pro 100.000 Einw.

Die Quote ist aufgrund technischer Schwierigkeiten derzeit leider nicht darstellbar.

   

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 203 (+5)

178 (+7)

22 (-2)

3
SG Börde Lamstedt 49
42
6
1
Gem. Hagen i. Br. 199 (+1) 171 (+4)
23 (-3)
5
SG Hemmoor 159 (+6)
120 (+1)
38 (+5)
1
SG Land Hadeln 342 (+9)
293 (+2)
34 (+7)
15
Gem. Loxstedt
371 (+9)
316 (+6)
51 (+3)
4
Gem. Schiffdorf
314 (+6)

258 (+1)

43 (+3)
13 (+2)
Stadt Cuxhaven 1.079 (+7)

981 (+5)

45 (+2)
53
Stadt Geestland 656 (+11)
550 (+7)
66 (+4)
40
Gem. Wurster Nordseeküste 182 (+5)
150
26 (+5)
6
Wohnort wird noch ermittelt 0
0 0
0
Gesamt 3.554 (+59)
3.059 (+33)
354 (+59/-35)
141 (+2)

Beurteilung der Lage

„Zu Beginn der neuen Woche verzeichnen wir 59 Neuinfektionen, welche die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes über das Wochenende hinweg erfasst haben. Diese verteilen sich diffus auf fast alle Gemeinden im Kreisgebiet. Die auf der Homepage des Landes veröffentlichte, deutlich abgesunkene Inzidenz für den Landkreis Cuxhaven erweckt den Eindruck einer positiven Wendung – bedauerlicherweise trügt der Schein jedoch. Aufgrund eines Systemfehlers war es uns an den vergangenen drei Tagen nicht möglich, die Zahlen aus dem Landkreis Cuxhaven an das Land Niedersachsen zu übermitteln. Dadurch fließen die seither gemeldeten Neuinfektionen nicht in die 7-Tage-Inzidenz mit ein, sodass der errechnete Wert niedriger als der tatsächliche und damit unzutreffend ist. Nach eigener Berechnung anhand der Infektionszahlen, die das Gesundheitsamt in den letzten Tagen ermittelt hat, beträgt der Inzidenzwert für den Landkreis Cuxhaven heute 79,66. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung für dieses technische Problem, um die Meldung zeitnah nachzuholen“, äußert sich Landrat Kai-Uwe Bielefeld zur aktuellen Corona-Lage im Cuxland.

„Glücklicherweise ist die Zahl der Erkrankten in intensivmedizinischer Behandlung weiterhin niedrig, sodass die Situation in den Krankenhäusern derzeit beherrschbar ist“, führt der Landrat weiter aus. „Allerdings haben wir erneut auch zwei Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion zu beklagen. Den Angehörigen gilt mein tiefes Mitgefühl.“

„Mehr als die Hälfte der Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen haben die 100er-Marke bereits überschritten. Daher möchte ich insbesondere mit Blick auf das bevorstehende Osterfest an die Bürgerinnen und Bürger appellieren, auf vermeidbare Mobilität zu verzichten und die Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, um den Anstieg der Infektionszahlen abzumildern. An den Feiertagen fällt dies sicher besonders schwer, sind sie doch schon das zweite Jahr in Folge von deutlichen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie betroffen. Eine schrittweise Rückkehr zur Normalität ist jedoch nur zu erreichen, wenn wir uns alle konsequent darum bemühen, uns selbst und unsere Mitmenschen bestmöglich zu schützen. Die Impfungen und erweiterten Testmöglichkeiten werden dabei helfen.“

Regelungen der neuen Corona-Verordnung

Mit dem heutigen Tag tritt die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen in Kraft, aus der sich auch die Regelungen für das bevorstehende Osterwochenende ergeben. Zwar wird es, anders als zunächst im Rahmen der Bund-Länder-Konferenz vorgesehen, keine sogenannte Osterruhe geben, jedoch gilt vom 2. bis einschließlich 5. April ein Ansammlungsverbot zur Vermeidung von Zusammentreffen einer größeren Anzahl von Personen in der Öffentlichkeit, auch wenn dabei Abstände eingehalten werden. Ausgenommen sind Gottesdienste, aber auch beispielsweise Warteschlangen vor Geschäften. In Landkreisen mit einem Inzidenzwert zwischen 35 und 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb einer Woche darf sich ein Haushalt mit beliebig vielen Personen nun mit bis zu zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Nicht einzurechnen sind dabei Kinder dieser Personen von höchstens 14 Jahren und nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt.

Diese Erweiterung der möglichen Kontakte wurde entsprechend auf den Sport im Freien übertragen: Die sportliche Betätigung von Personen eines Haushaltes mit zwei Personen eines anderen Haushaltes ist demnach zulässig.

Für den Fall, dass der Landkreis zur Hochinzidenzkommune wird (also an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Inzidenzwert von 100 überschreitet), sieht die Landesverordnung weitere Einschränkungen vor. Dann dürfte sich nur noch ein Haushalt mit höchstens einer weiteren Person treffen. Neben den Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs würden auch Buchhandlungen geöffnet bleiben. Sogenannte „Click and Collect“-Angebote wären weiterhin zulässig, Terminshopping könnte dann aber nicht mehr stattfinden. Auch Museen und Galerien müssten geschlossen bleiben. Für die Schulen – ausgenommen Grundschulen, Förderschulen und Abschlussklassen – würde dies eine Rückkehr zum Distanzlernen bedeuten, für die Kitas zur Notbetreuung. All diese Regeln gelten jedoch nicht automatisch, sondern müssten per Allgemeinverfügung vom Landkreis nach Einschätzung der Umstände vor Ort erlassen werden. Damit könnten im Interesse des Gesundheitsschutzes zudem weitergehende Anordnungen für das Kreisgebiet getroffen werden, wie z. B. strengere Kontaktbeschränkungen oder Betretungsverbote für bestimmte öffentliche Plätze.

Informationen des Landes Niedersachsen zu der aktuellen Verordnung finden Sie auch hier. Die neue Landesverordnung ist hier zu finden.

Kein Ergebnis gefunden.

Vorsicht vor falschen Kontaktermittlern

Kürzlich ereignete sich in Cuxhaven ein Einbruch in eine Privatwohnung, bei dem sich der Täter, gekleidet in Schutzanzug und mit OP-Maske, zuvor an der Tür als Mitarbeiter des Kreis-Gesundheitsamtes ausgab und sich mit einem gefälschten Dokument als solcher auswies. Unter dem Vorwand, dass die Bewohnerin als Kontaktperson identifiziert worden sei und unverzüglich das Gesundheitsamt aufsuchen müsse, lockte er diese aus der Wohnung, um dann einzubrechen.

Der Landkreis warnt daher ausdrücklich vor Aufforderungen dieser Art und bittet die Bürgerinnen und Bürger um Vorsicht vor derartigen Täuschungsversuchen. Die Kontaktermittlung in der Corona-Pandemie wird ausschließlich telefonisch durch die Mitarbeitenden des Landkreises Cuxhaven abgewickelt. Kontaktpersonen werden, wenn sie als solche identifiziert wurden, nicht persönlich durch die Kontaktermittler des Gesundheitsamtes aufgesucht.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven