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27.09.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Montag, 27.09.2021, 15:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Sonntag, 26.09.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 5.250 Personen
(+46 im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 4.861 Personen
(+36 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 180 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 209 Personen
(+46/-36 im Vergleich zur letzten Meldung)
   

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 347 (+7)

303 (+7) 

39 (+7/-7)

5
SG Börde Lamstedt 105
104 (+4)
0 (-4)
1
Gem. Hagen i. Br. 278 (-1)
267 (+3)
5 (-1/-3)
6
SG Hemmoor

295 (+1)

283 (+1) 
10 (+1/-1)
2
SG Land Hadeln 506 (+8)
473 (+2)
14 (+8/-2)
19
Gem. Loxstedt
566 (+7)
527 (+2)
26 (+7/-2)
13
Gem. Schiffdorf
447 (+6)

410 (+3) 

23 (+6/-3)
14
Stadt Cuxhaven 1.499 (+1)

1.406 (+9)

30 (+1/-9)
63
Stadt Geestland 929 (+15)
826 (+2)
53 (+15/-2) 
50
Gem. Wurster Nordseeküste 278 (+2)
262 (+3)
9 (+2/-3)
7
Gesamt 5.250 (+47/-1) 
4.861 (+36)   
209 (+47/-1/-36)
180






Neuinfektionen pro 100.000 EW
im Landkreis Cuxhaven:
59,3
Inzidenz Niedersachsen
Neuaufnahme Krankenhaus:
2,9
Prozentuale Intensivbettenbelegung:
4,70 %

Die Allgemeinverfügung zur Feststellung des Indikators „Neuinfizierte“ von mehr als 50 hier ist im Landkreis ab Mittwoch, den 29.09.2021 gültig.

Durchgeführte Impfungen im Impfzentrum (Endstand zum 18.09.2021):
Erstimpfungen:
66.383                                                
Zweitimpfungen:
63.198

Hinweis: Bei der Anzahl der Zweitimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet. Das Impfzentrum wurde geschlossen.

Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand 23.09.2021):

Erstimpfungen:

61.669                         
Zweitimpfungen:
59.433

Hinweis: Bei der Anzahl der Erstimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet.

Quote                    
Erstimpfungen: 64,66 %;
Zweitimpfungen: 61,92 %


Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: www.rki.de/inzidenzen

Stand der Zahlen: Montag, 27.09.2021, 03:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
21.09.2021
48,8
22.09.2021
54,8
23.09.2021
61,9
24.09.2021
60,4
25.09.2021
60,4
26.09.2021
59,3
27.09.2021
59,3
Einwohnende 198.038

Quote Neuinfektionen
pro 100.000 Einw. heute

59,3

Beurteilung der Lage

Auch am vergangenen Wochenende beruhigte sich die Lage im Landkreisgebiet nicht. Ein Familiencluster im Südkreis des Landkreises ist weiterhin aktiv und führt dazu, dass auch diesbezüglich einige Schulen und Kitas betroffen sind. „Insgesamt gestaltet sich die Lage im Landkreis nach wie vor diffus. Da wir seit letzter Woche Mittwoch durchgehend eine Inzidenz von über 50 im Landkreis haben, war heute erneut die Allgemeinverfügung bezüglich des Indikators Neuinfizierte von mehr als 50 auszurufen“, berichtet Landrat Kai-Uwe Bielefeld. „Mir ist bewusst, dass das erneute Ausrufen der Allgemeinverfügung wieder zu gewissen Einschränkungen für Ungeimpfte in einigen Bereichen des täglichen Lebens führt. Umso wichtiger ist es, dass wir uns alle an die nun geltenden Regeln halten, damit wir es gemeinsam schaffen, die Inzidenz im Landkreis wieder unter die Grenze von 50 zu steuern, um die bis morgen noch möglichen Freiheiten schnell wiederzuerlangen.“

Erneute Allgemeinverfügung: 3-G-Regel greift im Landkreis Cuxhaven ab Mittwoch

Nach dem erneuten Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 50 (Fälle je 100 000 im Landkreis) an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (Fünftagesabschnitt) müssen nach der Corona-Landesverordnung weitere Verhaltensregelungen in Kraft treten. Dies stellen die betroffenen Landkreise mit einer Allgemeinverfügung entsprechend fest. Eine solche Verfügung hat der Landkreis heute erneut erlassen. Sie führt dazu, dass ab Mittwoch die 3 - G - Regel in weiteren Bereichen angewendet werden muss.

In Alten- und Pflegeheimen, Heimen für Menschen mit Behinderungen, bei Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmenden und in Discotheken und Clubs gilt grundsätzlich der Zutritt nur für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen (siehe dieses Schaubild). Dies gilt ab Mittwoch auch wieder für deutlich mehr Bereiche. So müssen ebenfalls in allen Gaststätten und Restaurants, bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen oder in Fitnessstudios entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Wird ein solcher Nachweis nicht vorgelegt, ist der Person der Zutritt zu verweigern. Auch Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen sind nur noch unter dieser Voraussetzung möglich. In der folgenden Grafik sind die nun neu geltenden Regelungen zusammengefasst:

Die Regelungen treten ab dem Mittwoch, den 29.09.2021 in Kraft. Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung des Landkreises finden Sie hier.

Laternenumzüge können stattfinden

Derzeit erreichen den Landkreis sowohl schriftlich als auch am Bürgertelefon viele Anfragen bezüglich der traditionell im Herbst anstehenden Laternenumzüge.

Hier teilt das Gesundheitsamt des Landkreises mit, dass die gerade im dörflichen Bereich zur Tradition gehörenden Laternenumzüge generell nicht kritisch gesehen werden. Die Umzüge finden draußen statt, zumeist unter der Beteiligung von regelmäßig getesteten Grundschulkindern mit deren Eltern. Die Umzüge werden in der Regel von Einrichtungen und Feuerwehren veranstaltet, welche sich grundsätzlich bereits sehr große Mühe dabei geben die allgemeinen Sicherheitsregeln zu berücksichtigen. Darüber hinaus machen diese sich nun Gedanken dazu, wie man nach dem Umzug Bratwurst und Getränke unter den derzeit geltenden Regelungen verkaufen kann. Alkoholkonsum spielt bei den Laternenumzügen auch keine gesteigerte Rolle. Aus diesen Gründen ist es nicht erforderlich ein Hygienekonzept mit dem Gesundheitsamt des Landkreises für die Laternenumzüge abzustimmen. Die Laternenumzüge im Landkreisgebiet können somit stattfinden.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven