Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"
Zeitpunkt der Veröffentlichung: Dienstag, 29.06.2021, 14:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann.
Aktuelle Zahl der Infektionen:
(Stand der Zahlen: Montag, 28.06.2021, 24:00 Uhr)
Anzahl der bestätigten Infektionen: | 4.519 Personen (-1 im Vergleich zur letzten Meldung) *) |
Davon: |
|
Anzahl ohne akute Infektion: | 4.336 Personen (keine Veränderung zur letzten Meldung) |
Anzahl der Todesfälle: | 173 Personen (keine Veränderung zur letzten Meldung) |
Anzahl der akuten Infektionen: | 10 Personen (-1 im Vergleich zur letzten Meldung) *) |
*) Datenbereinigung aufgrund von falscher Zuordnung |
|
Anzahl der stationär Behandelten: | Aus technischen Gründen ist die Angabe der aufgrund einer Erkrankung mit Covid-19 stationär aufgenommenen Personen derzeit nicht möglich. Derzeit werden in den Kliniken im Kreisgebiet keine Personen aufgrund der Erkrankung intensivmedizinisch behandelt. |
Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und mobile Team: |
|
Erstimpfungen: |
58.061 |
Zweitimpfungen: |
41.673 |
Durchgeführte Impfungen Arztpraxen |
|
Erstimpfungen: |
49.263 |
Zweitimpfungen: |
26.474 |
Quote der Neuinfektionen pro 100.000 Einw. |
0,50 |
Auflistung nach Gemeinden
Summe | Keine akute Infektion mehr |
Akute Infektion |
Verstorben | |
Gem. Beverstedt | 280 |
274 |
1 |
5 |
SG Börde Lamstedt | 85 |
84 |
0 |
1 |
Gem. Hagen i. Br. | 251 |
244 |
1 |
6 |
SG Hemmoor | 232 |
229 |
1 |
2 |
SG Land Hadeln | 453 |
433 |
1 |
19 |
Gem. Loxstedt |
481 |
471 |
0 |
10 |
Gem. Schiffdorf |
400 |
387 |
0 |
13 |
Stadt Cuxhaven | 1.299 |
1.235 |
2 |
62 |
Stadt Geestland | 809 (-1) *) |
758 |
3 (-1) *) |
48 |
Gem. Wurster Nordseeküste | 229 |
221 |
1 |
7 |
Wohnort wird noch ermittelt | 0 |
0 | 0 |
0 |
Gesamt | 4.519 (-1) *) |
4.336 |
10 (-1) *) |
173 |
Entwicklung der letzten sieben Tage
Quelle: www.rki.de/inzidenzen
Stand der Zahlen: Dienstag, 29.06.2021, 03:00 Uhr
Datum |
Infektionsquote |
22.06.2021 |
0,50 |
23.06.2021 |
0,50 |
24.06.2021 |
0,50 |
25.06.2021 |
0,50 |
26.06.2021 |
0,50 |
27.06.2021 |
0,50 |
28.06.2021 |
0,50 |
29.06.2021 |
0,50 |
Einwohnende | 198.344 |
Quote Neuinfektionen pro 100.000 Einw. | 0,50 |
Allgemeinverfügung zur Testung von Erntehelferinnen und -helfern verlängert
Zum besseren Schutz von Saisonarbeitskräften vor Corona-Infektionen gilt bis zum 30.09.2021 eine Testpflicht für entsprechende Beschäftigte in landwirtschaftlichen Betrieben. Der Landkreis Cuxhaven hatte dazu bereits im Mai eine Allgemeinverfügung erlassen, die nun verlängert wird. Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung beruhen auf einem Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Verschiedene Corona-Ausbrüche in landwirtschaftlichen Betrieben bundesweit, die Erntehelferinnen und -helfer beschäftigen, haben in der Vergangenheit verdeutlicht, dass es an diesen Arbeitsplätzen zu größeren Infektionsgeschehen kommen kann. Die Ursache für die starke Ausbreitung von Infektionen in diesem Umfeld wird darin vermutet, dass die Saisonarbeitskräfte häufig in großen Sammelunterkünften untergebracht sind, in denen Hygiene- und Abstandsregeln nicht immer eingehalten werden können. Auch durch körperliche Arbeit bei mangelndem Abstand können Infektionen begünstigt werden. Da sich die Produktionssituationen und Mitarbeiterstrukturen oftmals ähneln, wenngleich die Unternehmen selbstverständlich Unterschiede zueinander aufweisen, besteht die Gefahr ähnlich gelagerter Ausbruchsgeschehen. Deshalb gilt für alle Betriebe, die temporär Erntehelferinnen und Erntehelfer beschäftigen, die Testpflicht fort.
Demnach müssen Beschäftigte in vorgenannten Betrieben einmal bei Ankunft und später mindestens zweimal pro Woche einen Nachweis über einen Corona-Test mit negativem Ergebnis erbringen. Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für genesene und geimpfte Personen. „Trotz der derzeit niedrigen Inzidenz ist es wichtig, vorsorglich Maßnahmen zum Infektionsschutz zu treffen, um Ausbruchsgeschehen an Orten, an denen Menschen auf engem Raum zusammenkommen, zu vermeiden“, so Landrat Kai-Uwe Bielefeld.
Nähere Informationen zu den Regelungen finden Sie in der entsprechenden Allgemeinverfügung.