Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"
Zeitpunkt der Veröffentlichung: Dienstag, 22.06.2021, 15:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann.
Aktuelle Zahl der Infektionen:
(Stand der Zahlen: Montag, 21.06.2021, 24:00 Uhr)
Anzahl der bestätigten Infektionen: | 4.520 Personen (keine Veränderung zur letzten Meldung) |
Davon: |
|
Anzahl ohne akute Infektion: | 4.330 Personen (+1 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Anzahl der Todesfälle: | 172 Personen (keine Veränderung zur letzten Meldung) |
Anzahl der akuten Infektionen: | 18 Personen (-1 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Anzahl der stationär Behandelten: | Aus technischen Gründen ist die Angabe der aufgrund einer Erkrankung mit Covid-19 stationär aufgenommenen Personen derzeit nicht möglich. Derzeit werden in den Kliniken im Kreisgebiet keine Personen aufgrund der Erkrankung intensivmedizinisch behandelt. |
Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und mobile Team: |
|
Erstimpfungen: |
56.872 |
Zweitimpfungen: |
35.976 |
Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand: 19.06.2021) |
|
Erstimpfungen: |
46.195 |
Zweitimpfungen: |
22.665 |
Quote der Neuinfektionen pro 100.000 Einw. |
0,50 |
Auflistung nach Gemeinden
Summe | Keine akute Infektion mehr |
Akute Infektion |
Verstorben | |
Gem. Beverstedt | 280 |
273 |
2 |
5 |
SG Börde Lamstedt | 85 |
84 |
0 |
1 |
Gem. Hagen i. Br. | 251 |
244 |
1 |
6 |
SG Hemmoor | 232 |
229 |
1 |
2 |
SG Land Hadeln | 453 |
432 |
2 |
19 |
Gem. Loxstedt |
481 |
470 |
1 |
10 |
Gem. Schiffdorf |
400 |
387 |
0 |
13 |
Stadt Cuxhaven | 1.299 |
1.235 |
2 |
62 |
Stadt Geestland | 810 |
755 (+1) |
8 (-1) |
47 |
Gem. Wurster Nordseeküste | 229 |
221 |
1 |
7 |
Wohnort wird noch ermittelt | 0 |
0 | 0 |
0 |
Gesamt | 4.520 |
4.330 (+1) |
18 (-1) |
172 |
Entwicklung der letzten sieben Tage
Quelle: www.rki.de/inzidenzen
Stand der Zahlen: Montag, 21.06.2021, 03:00 Uhr
Datum |
Infektionsquote |
15.06.2021 |
3,50 |
16.06.2021 | 3,00 |
17.06.2021 |
2,50 |
18.06.2021 |
2,00 |
19.06.2021 |
1,00 |
20.06.2021 |
1,00 |
21.06.2021 |
1,00 |
22.06.2021 |
0,50 |
Einwohnende | 198.344 |
Quote Neuinfektionen pro 100.000 Einw. | 0,50 |
Beurteilung der Lage
„Am heutigen Dienstag verzeichnen wir für den Landkreis Cuxhaven keine Neuinfektionen. Der 7-Tage-Inzidenzwert fällt damit weiter auf 0,5. Damit belegen wir laut Statistik des Robert Koch-Instituts derzeit Rang 12 der rund 400 Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland. Auch die Zahl der akuten Infektionen geht weiter zurück: So sind dem Gesundheitsamt derzeit nur 18 Erkrankungen mit dem Corona-Virus bekannt. Begünstigt wird die gute Entwicklung sicher zum Teil durch die sommerlichen Temperaturen, wodurch wieder mehr Aktivitäten und Begegnungen sicher im Freien stattfinden können“, so Landrat Kai-Uwe Bielefeld.
Schulabschlussfeiern, Hochzeiten, private Feste – was ist möglich?
Nach einer Zeit des Verzichts, ist es nun wieder möglich, mehr Freunde zu treffen und Veranstaltungen zu besuchen. Grund dafür ist die aktuell ruhige Corona-Lage vor Ort: Die Infektionszahlen sind in den letzten Wochen deutlich gesunken und mehr als die Hälfte aller Menschen in Niedersachsen, so auch im Landkreis Cuxhaven, sind mindestens einmal geimpft. Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Änderungsverordnung des Landes Niedersachsen ergibt sich für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz bis einschließlich 10 unter anderem eine Reduzierung der Schutzmaßnamen im Bereich der Zusammenkünfte und Veranstaltungen. Die Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gäste im Landkreis Cuxhaven können von diesen Erleichterungen aufgrund der stabil niedrigen Inzidenz profitieren und wieder mehr Freunde treffen wie Veranstaltungen besuchen. Auch besondere Anlässe wie Schulabschlüsse oder Hochzeiten können nun gemeinschaftlich gebührend gefeiert werden. Im Folgenden werden die Regelungen für Feierlichkeiten einmal zusam-menfassend dargestellt:
Private Zusammenkünfte sind nun mit bis zu 25 Personen im Innenbereich und mit bis zu 50 Personen im Außenbereich aus beliebig vielen Haushalten ohne Auflagen möglich. Darunter fallen z. B. Geburtstagsfeiern im eigenen Garten o. ä. Kinder bis 14 Jahre, Begleitpersonen von Menschen mit wesentlichen Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit sowie Personen mit vollständigem Impfschutz oder mit Genesenen-Bescheinigung zählen nicht mit. Eine Feier über diese Anzahl hinaus ist zulässig, wenn ein/e Verantwortliche/r sicherstellt, dass alle teilnehmenden Personen einen negativen Test nachweisen können.
Private geschlossene Feiern in Gastronomiebetrieben sind grundsätzlich zulässig unter den Voraussetzungen des durch den Betreiber zu erstellenden Hygienekonzepts. Ab 25 Personen im Innen- und ab 50 Personen im Außenbereich gilt eine Testpflicht für alle Teilnehmenden. Weder unter noch über dieser Anzahl ist ein Abstandsgebot einzuhalten noch besteht eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. So können auch Feste wie Hochzeiten oder Abschlussfeiern bzw. -bälle wieder im größeren Rahmen begangen werden.
Etwaige vorausgehende Zeremonien in Glaubenshäusern anlässlich Hochzeiten, Konfirmati-onen, Taufen o. ä. unterliegen keiner Beschränkung der Personenzahl. Entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung der Abstände sind im Hygienekonzept der jeweiligen Einrichtung zu treffen und entsprechend umzusetzen. Im Innenbereich muss eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, solange kein Sitzplatz eingenommen wurde.
Auch Schulveranstaltungen mit Gästen, wie Zeugnisübergaben, Verabschiedungsfeiern oder Einschulungsfeiern können mit entsprechendem Hygienekonzept mit einer Personenanzahl, die über die eigentlichen Kontaktbeschränkungen hinausgeht, stattfinden. Bei einer Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 Personen sowie unter freiem Himmel mit mehr als 50 Personen müssen Teilnehmende einen Abstand zu anderen Personen wahren sowie eine Maske tragen, solange sie keinen Sitzplatz eingenommen haben. Eine Schachbrettbelegung mit einem reduzierten Abstand von 1 Meter ist möglich, im Innenbereich aber nur, wenn der Raum durch eine Lüftungsanlage mit Frischluft versorgt wird. Wenn jede teilnehmende Person ein negatives Testergebnis bzw. eine vollständige Impfung oder Genesung nachweist, ist kein Abstand und keine Mund-Nasen-Bedeckung gefordert. Ab 1.000 Personen ist eine Veranstaltung genehmigungspflichtig.
Diese Regelungen gelten analog für sonstige Veranstaltungen, wie beispielsweise Theatervorstellungen oder Konzerte.
Landrat Kai-Uwe Bielefeld bemerkt dazu: „Es freut mich sehr, dass sich mit der neuen Landesverordnung nun Wege und Möglichkeiten auftun, die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge angemessen in ihren neuen Lebensabschnitt zu entlassen. Angesichts der großen Herausforderungen, die sie in den letzten Monaten gemeistert haben, verdienen sie ganz besondere Anerkennung für den erfolgreichen Schulabschluss. Nach Monaten der Ungewissheit möchte ich deshalb nun dazu ermutigen, vor dem Hintergrund der oben genannten Lockerungen die Planungen für eine angemessene, schöne Feier aufzunehmen.“
Weiter führt der Landrat fort: „Bei aller Freude über die zurückgewonnenen Freiheiten sollten wir aber immer auch Vernunft und Verantwortungsbewusstsein walten lassen. Die Landesverordnung bildet den rechtlichen Rahmen für Veranstaltungen in diesen Zeiten – darüber hinaus können aber auch weitere Maßnahmen durch die/den Veranstalter/in getroffen werden, um die Sicherheit für Gäste und Personal zu gewährleisten. Die Pandemie ist leider noch nicht überstanden, wie wir beim Blick auf andere europäische Länder feststellen.“
Die aktuelle Corona-Verordnung kann auf der Seite der Niedersächsischen Landesregierung unter folgendem Link hier eingesehen werden.