Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"
Stand der Zahlen: Mittwoch, 10.03.2021, 24:00 Uhr *)
Zeitpunkt der Veröffentlichung: Donnerstag, 11.03.2021, 16:00 Uhr
Aktuelle Zahl der Infektionen:
Anzahl der bestätigten Infektionen: | 3.157 Personen (+28 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Davon: |
|
Anzahl ohne akute Infektion: | 2.799 Personen (+11 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Anzahl der Todesfälle: | 136 Personen (keine Veränderung zur letzten Meldung) |
Anzahl der akuten Infektionen: | 222 Personen (+28/-11 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Anzahl der stationär Behandelten: | 10 Personen (+2 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Davon intensiv-medizinisch Behandelte: |
3 Personen (-1 im Vergleichkeine Veränderung zur letzten Meldung) |
Durchgeführte Impfungen: |
|
Erstimpfungen: |
11.553 |
Zweitimpfungen: |
5.217 |
Quote der Neuinfektionen pro 100.000 Einw. |
61,60 |
Auflistung nach Gemeinden
Summe | Keine akute Infektion mehr |
Akute Infektion |
Verstorben | |
Gem. Beverstedt | 178 (+4) |
155 |
21 (+4) |
2 |
SG Börde Lamstedt | 43 (+1) |
41 |
1 (+1) |
1 |
Gem. Hagen i. Br. | 173 (-1) **) |
157 |
11 (-1) **) |
5 |
SG Hemmoor | 120 (+2) |
112 (+2) |
7 (+2/-2) |
1 |
SG Land Hadeln | 310 (+1) |
272 |
24 (+1) |
14 |
Gem. Loxstedt |
313 (+6) |
277 (+1) |
32 (+6/-1) |
4 |
Gem. Schiffdorf |
268 (+1) |
246 (+2) |
11 (+1/-2) |
11 |
Stadt Cuxhaven | 1.026 |
937 (+3) |
36 (-3) |
53 |
Stadt Geestland | 579 (+14) |
475 (+2) |
64 (+14/-2) |
40 |
Gem. Wurster Nordseeküste | 147 |
127 (+1) |
15 (-1) |
5 |
Wohnort wird noch ermittelt | 0 |
0 | 0 |
0 |
Gesamt | 3.157 (+28) |
2.799 (+11) |
222 (+28/-11) |
136 |
*) Die angegebenen Zahlen basieren auf den jeweils um 00:00 Uhr des Tages vorliegenden Meldungen.
**) Zuordnung des Wohnortes wurde angepasst
Entwicklung der letzten sieben Tage
Quelle: Internetseite des Landes Niedersachsen
Datum |
Infektionsquote |
04.03.2021 |
75,20 |
05.03.2021 |
62,60 |
06.03.2021 |
58,10 |
07.03.2021 |
64,60 |
08.03.2021 |
64,10 |
09.03.2021 |
67,20 |
10.03.2021 |
53,00 |
11.03.2021 |
61,60 |
Einwohnende | 198.344 |
Quote Neuinfektionen pro 100.000 Einw. | 61,60 |
Beurteilung der Lage
„Die Kolleginnen und Kollegen des Krisenstabes berichten auch heute von einem diffusen Infektionsgeschehen mit nicht definierbaren Schwerpunkten“, teilt Landrat Kai- Uwe Bielefeld mit. „Zahlreiche Neuinfektionen haben dazu geführt, dass der Inzidenzwert heute wieder etwas gestiegen ist. Noch sind wir spürbar von einer Inzidenz über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb einer Woche entfernt. Ich wünsche mir dennoch für unseren Landkreis eine deutliche Trendumkehr, vor allem mit Blick auf die herannahenden Osterfeiertage.“
Inzidenzwerte – was gilt bei welchem Wert?
Die in der vergangenen Bund-Länder-Konferenz gefassten Beschlüsse umfassen einen umfangreichen Katalog an Regelungen, der nur zum Teil in die niedersächsische Landesverordnung übernommen wurde. Dies führt teilweise zu Verwirrung in der Bevölkerung, insbesondere hinsichtlich eventueller Folgen, die bei einem Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb einer Woche eintreten.
Dieser Wert ist in die aktuelle Landesverordnung nicht übernommen worden. Vielmehr gelten die grundsätzlichen Regelungen der Landesverordnung bei einem Inzidenzwert zwischen 35 und 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb einer Woche. Sobald ein Landkreis mehrere Tage über diesem Schwellenwert von 100 liegt, erfolgt unter Beachtung der Umstände vor Ort die Erklärung als Hochinzidenzkommune durch den Landkreis mittels einer Allgemeinverfügung. In dem Fall und erst mit dieser Verfügung gelten in weiten Teilen wieder die Vorschriften aus der bis zum 07.03.2021 gültigen Verordnung.
Wenn ein Landkreis im entgegengesetzten Fall für einen längeren Zeitraum unter dem Inzidenzwert von 35 liegt, kann er in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt per Allgemeinverfügung eine weitere Öffnung der Kontaktbeschränkungen auf bis zu 10 Personen aus maximal drei Haushalten zulassen. Auch dies gilt erst mit Veröffentlichung der entsprechenden Verfügung.
Ein automatischer täglicher Wechsel („Ping-Pong“) zwischen verschiedenen Regelungen in Landkreisen, deren Inzidenzwerte sich nahe dieser Schwellenwerte befinden, wird also nicht erfolgen.
Die Vorschriften der Landesregierung sind detailliert auf dieser Internetseite zusammengefasst.