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12.02.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Stand der Zahlen: Donnerstag, 11.02.2021, 24:00 Uhr *)

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Freitag, 12.02.2021, 14:30 Uhr

Aktuelle Zahl der Infektionen:

Anzahl der bestätigten Infektionen: 2.702 Personen
(+20 im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 2.373 Personen
(+47 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 107 Personen
(+3 [71 J., m.; 81 J., m.; 87 J., m.] im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 222 Personen
(+20/-47/-3 im Vergleich zur letzten Meldung)


          Anzahl der stationär Behandelten: 12 Personen
(-1 im Vergleich zur letzten Meldung)
          Davon
intensiv-medizinisch Behandelte:
1 Personen
(+1 im Vergleich zur letzten Meldung)
   
Durchgeführte Impfungen:

Erstimpfungen:
4.762
Zweitimpfungen:
2.675


Quote der Neuinfektionen pro 100.000 Einw.
62,52
   

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 152 (+4)

143 (+4)

7 (+4/-4)
2
SG Börde Lamstedt 42
41
0
1
Gem. Hagen i. Br. 144
138 (+1)
4 (-1)
2
SG Hemmoor 105
97
8
0
SG Land Hadeln 270 (+1)
246 (+4)
11 (+1/-4)
13
Gem. Loxstedt 244 (+1)
224 (+7)
18 (+1/-7)
2
Gem. Schiffdorf 239 (+2)

216 (+5)

14 (+2/-5)
9
Stadt Cuxhaven 923 (+4)

797 (+23)

84 (+4/-23)
42
Stadt Geestland 464 (+5)
369 (+3)
64 (+5/-3/-2)
31 (+2)
Gem. Wurster Nordseeküste 119 (+3)
102 12 (+3/-1)
5 (+1)
Wohnort wird noch ermittelt 0
0 0
0
Gesamt 2.702 (+20) 2.373 (+47) 
222 (+20/-47/-3)
107 (+3)

*) Die angegebenen Zahlen basieren auf den jeweils um 00:00 Uhr des Tages vorliegenden Meldungen.

Entwicklung der letzten sieben Tage

Datum
Infektionsquote Neuinfektionen
05.02.2021
66,55

06.02.2021
71,09
+20
07.02.2021
70,08
+19
08.02.2021
69,07
+3
09.02.2021
81,68
+27
10.02.2021
79,16
+17
11.02.2021
76,63
+18
12.02.2021
62,52
+20
Gesamt: +124
Einwohnende 198.344
Quote Neuinfektionen pro 100.000 Einw. 62,52

Beurteilung der Lage

„Mit Sorge nehmen wir zur Kenntnis, dass heute erneut drei Menschen im Zusammenhang mit einer Covid-19 Infektion verstorben sind“, teilt Landrat Kai- Uwe Bielefeld mit „Seit Jahresbeginn sind damit bereits 60 Personen im Zusammenhang mit dieser Pandemie verstorben. Das ist eine bedrückende Zahl, die eindrucksvoll verdeutlicht, wie wichtig es ist, die vulnerablen Gruppen intensiv zu schützen. Meine Anteilnahme gilt den zahlreichen Familienangehörigen, die in den Vergangenen Wochen von einem ihnen nahestehenden Menschen Abschied nehmen mussten.“

Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung

Mit einer Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung wird der bisherige Lockdown mit leichten Veränderungen auch in Niedersachsen fortgeführt. In Kraft bleiben insbesondere die strengen Kontaktbeschränkungen (ein Haushalt plus eine Person), die breite Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken und die Schließung weiter Teile des Einzelhandels, der körpernahen Dienstleistungen und der Gastronomie.

Durch die sich auch in Niedersachsen ausbreitenden Virusmutationen sind wesentliche Lockerungen trotz der zurückgehenden Infektionszahlen noch nicht möglich. Auswirkungen dieser Varianten auf eine erhöhte Infektiosität oder schwerere Krankheitsverläufe sind noch nicht hinreichend erforscht.

Wesentliche Veränderungen betreffen vor allem folgende Punkte:

  • Kinder bis sechs Jahre werden bei den Kontaktbeschränkungen nicht mehr eingerechnet. Bisher lag die Altersgrenze bei drei Jahren
  • Eine Ausnahme bei den Kontaktbeschränkungen gibt es für berufliche Fahrgemeinschaften. Hier müssen allerdings alle Mitfahrenden künftig eine medizinische Maske tragen
  • Die Abschlussklassen der Vorbereitungskurse für staatliche Schulabschlüsse im Zweiten Bildungsweg sind vom Verbot des Präsenzunterrichts nicht mehr erfasst. Sie können unter Beachtung der Hygienevorschriften und mit in der Regel nicht mehr als 16 Personen den Unterricht wieder aufnehmen. Der Präsenzunterricht für alle weiteren Kurse bleibt untersagt.
  • Verkaufsstellen für Schnittblumen, Topfblumen und Topfpflanzen, Blumengestecke und Grabschmuck sowie des gärtnerischen Facheinzelhandels sind ab dem morgigen Samstag von der Schließung ausgenommen.
  • Eine Öffnung der Friseure wird in Aussicht gestellt. Diese Regelung tritt jedoch erst am 1. März 2021 in Kraft.

Den aktuellen Verordnungstext sowie eine Pressemitteilung der Landesregierung mit allen wesentlichen Änderungen und weiteren Erläuterungen finden Sie auf der Internetseite des Landes Niedersachsen.

Impfungen in Städten und Gemeinden ab Anfang März

Mit einer deutlichen Ausweitung der Impfstofflieferungen kann die Umsetzung von wohnortnahen Impfungen in den Städten und Gemeinden weiter vorangetrieben werden. Die verlässliche Planbarkeit der Impfstofflieferungen war dafür eine der Voraussetzungen. Im Anschluss an die Erst- und Zweitimpfungen in den Alten- und Pflegeheimen werden die mobilen Impfteams im Laufe des kommenden Monats mit den wohnortnahen Impfungen beginnen.
Nähere Erläuterungen finden Sie in dieser Pressemitteilung.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven