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02.11.2020

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Stand der Zahlen: Montag, 02.11.2020, 00:00 Uhr *)

Zeitpunkt der Veröffentlichung: 16:00 Uhr

Aktuelle Zahl der Infektionen:

Anzahl der bestätigten Infektionen: 717 Personen
(+35 im Vergleich zur letzten Meldung)
Anzahl ohne akute Infektion: 486 Personen
(+3 im Vergleich zur letzten Meldung)
Anzahl der Todesfälle: 24 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
Anzahl der akuten Infektionen: 207 Personen
(+35/-3 im Vergleich zur letzten Meldung)
   
Anzahl der stationär Behandelten: 5 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
Davon intensiv-medizinisch Behandelte: 1 Person
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
   
Quote der Neuinfektionen pro 100.000 Einw.
69,18
   

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 23 (+7) 11 11 (+7) 1
SG Börde Lamstedt 9 8 0 1
Gem. Hagen i. Br. 75 (+3) 53 20 (+3) 2
SG Hemmoor 39 (+1) 32 7 (+1) 0
SG Land Hadeln 80 (+3) 40 (+1) 40 (+3/-1) 0
Gem. Loxstedt 52 (+4) 33 (+2) 18 (+4/-2) 1
Gem. Schiffdorf 88 (+4) 64 22 (+4) 2
Stadt Cuxhaven 204 (+13) 135 61 (+13) 8
Stadt Geestland 107 83 15 9
Gem. Wurster Nordseeküste 25 16 9 0
Wohnort noch nicht ermittelt 3 0 3  
Schiffe (Mein Schiff 3 / Polonus / Ella F) 12 11 1 0
Gesamt 717 (+35)
486 (+3)
207 (+35/-3)
24

*) Die angegebenen Zahlen basieren auf den jeweils um 00:00 des Tages vorliegenden Meldungen.

Entwicklung der letzten sieben Tage

Datum Infektionsquote Neuinfektionen
26.10.2020 42,92  
27.10.2020 43,93 +2
28.10.2020 57,56 +41
29.10.2020 67,66 +28 
30.10.2020 72,71 +31
31.10.2020 74,73 +19
01.11.2020 66,65 +9
02.11.2020 69,18 +7
Gesamt: +137
Einwohnende 198.038
Quote Neuinfektionen pro 100.000 Einw. 69,18

Bewertung der Lage:

„Die Lage im Landkreis Cuxhaven ist weiterhin von einer hohen Zahl von gemeldeten neuen Infektionen geprägt“, berichtet Landrat Kai- Uwe Bielefeld und verweist auf insgesamt 137 Meldungen in den vergangenen sieben Tagen. Damit liegt die aktuelle Inzidenz für das Cuxland bei 69,18 und damit nach wie vor im roten Bereich.

Weiter führt der Landrat aus: „Die seit heute geltenden Maßnahmen werden ihre Wirkung hoffentlich in zehn Tagen entfalten und zu einer sinkenden Anzahl von neuen Fällen führen. Das Lagebild im Landkreis ist nach wie vor von vielen einzelnen Infektionen ohne besondere Schwerpunkte geprägt. Wie in anderen Gebieten des Landes auch sind die Steigerungen in den Altersgruppen der 15 – 34jährigen sowie der 35 – 59jährigen zu verzeichnen. Trotz der gestiegenen Zahlen ist glücklicherweise derzeit noch kein Anstieg im Bereich der stationären Behandlungen zu verzeichnen. Unser aller Verhalten trägt dazu bei, dass das auch so bleiben möge.“

Nutzung des Bürgertelefons:

Das Bürgertelefon ist derzeit stark überlastet. Um das Aufkommen von Anrufen gleichwohl steuern zu können, bittet Landrat Kai- Uwe Bielefeld alle Anrufenden mit Fragen zum Thema „Corona“ sich ausschließlich an die Telefonnummer 04721 66-2006 zu wenden. Die eigens hierfür eingerichtete Telefonnummer verfolgt auch das Ziel, die Informationszentrale mit der allgemeinen Telefonnummer zu entlasten. „Jeder Anruf, der uns erreicht, wird zurückgerufen! Bitte beachten Sie dabei den folgenden Ablauf:

Wenn Sie eine Frage an das Bürgertelefon haben, gehen Sie wie folgt vor:

  • Rufen Sie die Telefonnummer des Bürgertelefons, Tel. 04721 66-2006 an.
  • Warten Sie drei Klingeltöne ab und legen Sie dann auf.
  • Sie werden so bald wie möglich unter der Rufnummer zurückgerufen unter der sie angerufen haben. In Zeiten mit sehr hoher Frequenz kann es bis zum Rückruf einige Zeit dauern.

Es reicht ein einmaliger Anruf, um automatisch in die Rückrufliste aufgenommen zu werden. Auch ein Besetztzeichen ist ausreichend, um in diese Rückrufliste aufgenommen zu werden! Rufen Sie bitte nicht mehrmals an. Dies führt zu einer weiteren Belastung der Leitung und dazu, dass Sie mehrmals in die Liste aufgenommen werden.

Die Rückrufe erfolgen während der Dienstzeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons - montags bis freitags zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr und samstags zwischen 09:00 Uhr und 13:00 Uhr. Sofern Sie außerhalb dieser Zeiten angerufen haben, warten Sie bitte entsprechend bis zum folgenden Tag.

„Ziel ist es einerseits, Antworten auf allgemeine wie individuelle Fragen zum Thema „Corona“ geben zu können. Dafür gibt es die eigens eingerichtete Nummer. Jeder Anruf bei der Informationszentrale sollte das Ziel haben, Anliegen außerhalb von Corona im Hause weitervermitteln zu können. Deswegen habe ich die dringende Bitte, die Corona- Hotline zu nutzen und nicht die Informationszentrale anzurufen“, informiert der Landrat zu diesem Thema.

Bedeutung der Inzidenz für den Schulbetrieb

„Immer wieder erreichen uns Anfragen, wie es bei steigender Inzidenz mit dem Schulbetrieb weitergehen kann. Diesem Wunsch nach Informationen möchte ich an dieser Stelle nachkommen“, erklärt Landrat Kai- Uwe Bielefeld und gibt weitere folgende Erläuterungen:

Nach der seit heute geltenden Verordnung des Landes gilt das Tragen einer Mund- Nase- Bedeckung ab Klasse 5 (Sekundarstufe I und II) als Verpflichtung bei einem Inzidenzwert von mehr als 50. Ab einer 7-Tage Inzidenz von 100 wechseln alle Schulen, die von einer Infektionsschutzmaßnahme betroffen sind, für die Dauer der Infektionsschutzmaßnahme (i. d. R. 14 Tage) in das Szenario B, nach dem die Lerngruppen getrennt und auf max. 16 Personen begrenzt werden.

Darüber hinaus wird unter Betrachtung des einzelnen möglichen Infektionsgeschehens in einer Schule seitens des Gesundheitsamtes immer geprüft, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Dazu kann, muss aber nicht auch die Aussetzung des gesamten Unterrichtsbetriebes gehören. Dieses ist nach der in der Landes- Verordnung festgelegten Reihenfolge eine Option, die immer erst nach den übrigen Maßnahmen greifen kann.

Sofern die Schließung einer Schule für erforderlich gehalten wird, sieht die Regelung des Landes eine Notfallbetreuung für die Klassen 1 bis 6 vor.

Landrat Kai- Uwe Bielefeld: „Allgemeingültige Festlegungen wie zum Beispiel das Tragen einer Mund- Nase- Bedeckung im Unterricht ab einer Inzidenz von 50 sowie die Trennung der Lerngruppen bei einer Inzidenz von 100 sind nachvollziehbare Maßnahmen seitens des Landes. Diese benötigen keine konkreten Festlegungen durch den Landkreis. Die individuelle Betrachtung eines möglichen Ausbruches an einer Schule durch das Gesundheitsamt macht ergänzend dazu Sinn.

Diese Vorgehensweise ist von uns auch schon im Frühsommer so praktiziert worden, als es die ersten Infektionen im Bereich des Schulwesens gab. Hiermit haben wir seinerzeit gute Erfahrungen gemacht. Ich bin sehr optimistisch, dass uns das bzgl. der Abwägung, das Infektionsgeschehen beherrschbar zu gestalten und gleichzeitig einen möglichst normalen Alltag im Bereich des Bildungswesens zu ermöglichen gelingen wird. Daran arbeiten in der gesamten Verwaltung sehr viele Mitarbeitenden.“

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven