Seiteninhalt


11.06.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Freitag, 11.06.2021, 15:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Donnerstag, 10.06.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 4.517 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 4.303 Personen
(-1 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 172 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 42 Personen
(+1 im Vergleich zur letzten Meldung)


Anzahl der stationär Behandelten: Aus technischen Gründen ist die Angabe der aufgrund einer Erkrankung mit Covid-19 stationär aufgenommenen Personen derzeit nicht möglich. Derzeit werden keine Personen aufgrund der Erkrankung intensivmedizinisch behandelt.
   
Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und mobile Team:
Erstimpfungen:
56.182
Zweitimpfungen:
29.820
Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand: 10.09.2021)
Erstimpfungen:
35.444
Zweitimpfungen:
12.776


Quote der Neuinfektionen pro 100.000 Einw.

3,00

   

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 279

273

1

5
SG Börde Lamstedt 85
84
0
1
Gem. Hagen i. Br. 251
243
2
6
SG Hemmoor 232
229
1
2
SG Land Hadeln 453
430
4
19
Gem. Loxstedt
481
464
7
10
Gem. Schiffdorf
400

386

1
13
Stadt Cuxhaven 1.299 (+1)

1.231

6 (+1)
62
Stadt Geestland 808
746
15
47
Gem. Wurster Nordseeküste 229 (-1)
217 (-1)
5
7
Wohnort wird noch ermittelt 0
0 0
0
Gesamt 4.517 (-1/+1)
4.303 (-1)
42 (+1)
172


Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: www.rki.de/inzidenzen

Stand der Zahlen: Freitag, 11.06.2021, 03:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
04.06.2021
8,60
05.06.2021
8,10
06.06.2021 7,10
07.06.2021 7,10
08.06.2021
6,10
09.06.2021
3,00
10.06.2021
1,50
11.06.2021
3,00
Einwohnende 198.344
Quote Neuinfektionen pro 100.000 Einw. 3,00


Nebenwirkungen einer Covid-19 Impfung können online gemeldet werden

Für die Meldung von unerwünschten Wirkungen (Nebenwirkungen) von Arzneimitteln - wozu auch die Covid-19 Impfung zählt - bietet das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) unter Berücksichtigung der aktuellen Nationalen Impfkampagne gegen die COVID-19 Erkrankung ein spezielles Meldeformular an.

Hier können Betroffene, deren Angehörige aber auch Mediziner und Fachkreise die Verdachtsmeldung einer Nebenwirkung an die Bundesoberbehörden übermitteln. Die Meldung der Nebenwirkung kann die weitere Impfstoffforschung unterstützen, ersetzt aber keinesfalls den Arztbesuch. Denken Sie also daran, mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zu sprechen, wenn Sie aufgrund vermuteter Nebenwirkungen besorgt sind.

Die internetbasierte Meldung setzt die Angabe der Kontaktdaten des Meldenden und/oder der betroffenen Person nicht voraus. Die Kontaktdaten können aber für Nachfragen des PEI oder des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bei der Bearbeitung der gemeldeten Nebenwirkungen und der daraus resultierenden medizinischen Beurteilung von Nöten sein. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Institutes.

Impfungen im Impfzentrum nur für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren mit Vorerkrankungen

Auf Grundlage der aktuellen Empfehlungen der ständigen Impfkommission (Stiko) werden Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren im Impfzentrum des Landkreises Cuxhaven geimpft, wenn Sie entsprechende Vorerkrankungen haben. Eltern von gesunden Kindern werden an den Kinder- oder gegebenenfalls den Hausarzt verwiesen.

Die Stiko hat gestern eine Impfung für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der CO-VID-19-Erkrankung besteht, empfohlen. Dazu zählen folgende Erkrankungen:

  • Adipositas (> 97. Perzentile des Body Mass Index (BMI))
  • angeborene oder erworbene Immundefizienz oder relevante Immunsuppression
  • angeborene zyanotische Herzfehler (O2-Ruhesättigung < 80 %)
  • schwere Herzinsuffizienz
  • schwere pulmonale Hypertonie
  • chronische Lungenerkrankungen mit einer anhaltenden Einschränkung der Lungenfunktion
  • chronische Niereninsuffizienz
  • chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen
  • maligne Tumorerkrankungen
  • Trisomie 21
  • syndromale Erkrankungen mit schwerer Beeinträchtigung
  • Diabetes mellitus

Der Einsatz der zugelassenen Impfstoffe bei Kindern und Jugendlichen dieser Altersgruppe ohne Vorerkrankungen wird derzeit nicht allgemein empfohlen, ist aber grundsätzlich auf individuellen Wunsch der Eltern und unter entsprechender Risikoabwägung möglich.

Der ärztliche Leiter des Impfzentrums, Dr. Pio Faust, betont aber, dass der Impfung eine fundierte ärztliche Aufklärung vorausgehen muss. „Das Risiko eines schweren Verlaufes ist bei gesunden Kindern sehr gering. Individuelle Risiken und Nutzen einer Impfung sind daher für das jeweilige Kind besonders gründlich mit den Eltern abzuwägen. Das ist in der Regel nur durch den Kinderarzt möglich, der das Kind gut kennt“, so Faust. „Eine solche Aufklärung können die Ärztinnen und Ärzte im Impfzentrum, die die Impflinge zumeist nur wenige Minuten in Augenschein nehmen können, in der Regel nicht leisten – zumal in unserem Impfzentrum keine Kinderärzte zur Verfügung stehen.“

Auch wenn das Impfportal des Landes die Anmeldung von Kindern ab 12 Jahren ohne Abfrage der Gesundheitsdaten ermöglicht, werden daher im Impfzentrum nur Kinder und Jugendliche mit Vorerkrankungen geimpft. Eltern von gesunden Kindern werden an den Kinder- oder gegebenenfalls den Hausarzt verwiesen. „Ich rate auch Eltern von vorerkrankten Kindern dazu, den behandelnden Arzt zu kontaktieren. Dort ist eine angemessene Betreuung in jedem Fall gewährleistet. Das Kindeswohl muss hier an erster Stelle stehen“, macht Faust deutlich.

Schulveranstaltungen – was ist möglich?

Der Schulabschluss ist für alle jungen Menschen ein ganz besonderer Moment. Umso trauriger ist, dass ein weiterer Schuljahrgang in den kommenden Wochen die Schule ohne die sonst üblichen Feiern verlassen wird. Entlassungsfeiern in der gewohnten Form, mit Freunden und Familie dicht gedrängt in der Aula, sind genauso wenig möglich wie rauschende Abibälle. Ganz ohne einen festlichen Rahmen möchte allerdings kaum eine Schule ihre Schülerinnen und Schüler ins Leben entlassen. Mit den zunehmenden Lockerungen häufen sich daher die Anfragen aus den Schulen, was in diesem Jahr möglich ist.

Grundsätzlich sind Schulveranstaltungen mit Gästen, wie Einschulungsfeiern, Zeugnisübergaben, Verabschiedungsfeiern und Schulfeste, aber auch Theater- oder Filmvorführungen, unter Beachtung der Vorgaben des § 6a der Nds. Corona-Verordnung mit sitzendem oder teilweise stehendem Publikum bis zu 500 Personen zulässig. Bei Veranstaltungen Publikum in Innenräumen mit mehr als 100 Teilnehmenden muss der Hygieneplan im Vorfeld vom Gesundheitsamt genehmigt werden, wenn die Teilnehmenden nicht ausschließlich sitzen.

Zu den genannten Schulveranstaltungen gehörten privat organisierte Feiern, wie zum Beispiel Abi-Feiern oder ein Abschlussbälle, nicht. Auch diese Feiern sind grundsätzlich möglich, bei der Durchführung müssen aber die Vorschriften für private Feiern auf dem Saal beachtet werden. Die max. Personenzahl ist hier beispielsweise auf 100 Personen begrenzt. Darüber hinausgehende Feiern sind derzeit leider nicht zulässig.

Um den Schulen die Planung zu erleichtern, haben wir eine tabellarische Übersicht erstellt sowie einige häufig gestellte Fragen beantwortet. Diese Informationen finden Sie in Kürze im Bereich „Schulen“ auf unserer Corona-Informationsseite.

All diese Regelungen basieren auf der derzeit gültigen Nds. Corona-Verordnung, die bis zum 24. Juni 2021 gültig ist. Darüber, ob und welche Möglichkeiten sich für den Zeitraum danach ergeben, können wir derzeit keine Auskunft geben.

Fragen richten Sie gerne an gesundheitsamt@landkreis-cuxhaven.de. Dort können Sie auch gerne Ihr Hygienekonzept zur Genehmigung einreichen.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven