Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"
Zeitpunkt der Veröffentlichung: Mittwoch, 12.05.2021, 15:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann.
Aktuelle Zahl der Infektionen:
(Stand der Zahlen: Dienstag, 11.05.2021, 24:00 Uhr)
Anzahl der bestätigten Infektionen: | 4.426 Personen (+26 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Davon: |
|
Anzahl ohne akute Infektion: | 4.079 Personen (+27 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Anzahl der Todesfälle: | 155 Personen (keine Veränderung zur letzten Meldung) |
Anzahl der akuten Infektionen: | 192 Personen (+26/-27 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Anzahl der stationär Behandelten: | Aus technischen Gründen ist die Angabe der aufgrund einer Erkrankung mit Covid-19 stationär aufgenommenen Personen derzeit nicht möglich. |
Davon intensiv-medizinisch Behandelte: | 1 Person (keine Veränderung zur letzten Meldung) |
Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und mobile Team: |
|
Erstimpfungen: |
44.830 |
Zweitimpfungen: |
17.294 |
Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand: 11.05.2021) |
|
Erstimpfungen: |
17.899 |
Zweitimpfungen: |
672 |
Quote der Neuinfektionen pro 100.000 Einw. |
40,40 |
Auflistung nach Gemeinden
Summe | Keine akute Infektion mehr |
Akute Infektion |
Verstorben | |
Gem. Beverstedt | 270 (+2) |
248 (+2) |
19 (+2/-2) |
3 |
SG Börde Lamstedt | 84 |
80 (+1) |
3 (-1) |
1 |
Gem. Hagen i. Br. | 248 (+1) |
233 (+1) |
9 (+1/-1) |
6 |
SG Hemmoor | 225 |
212 (+1) |
11 (-1) |
2 |
SG Land Hadeln | 452 (+2) |
414 (+6) |
20 (+2/-6) |
18 |
Gem. Loxstedt |
462 (+7) |
430 (+2) |
25 (+7/-2) |
7 |
Gem. Schiffdorf |
390 (+3) |
359 (+3) |
18 (+3/-3) |
13 |
Stadt Cuxhaven | 1.286 (+6) |
1.185 (+5) |
42 (+6/-5) |
59 |
Stadt Geestland | 783 (+5) |
706 (+2) |
37 (+5/-2) |
40 |
Gem. Wurster Nordseeküste | 226 |
212 (+4) |
8 (-4) |
6 |
Wohnort wird noch ermittelt | 0 |
0 | 0 |
0 |
Gesamt | 4.426 (+26) |
4.079 (-27) |
192 (+26/-27) |
155 |
Entwicklung der letzten sieben Tage
Quelle: www.rki.de/inzidenzen
Stand der Zahlen: Mittwoch, 12.05.2021, 03:00 Uhr
Datum |
Infektionsquote |
05.05.2021 |
60,60 |
06.05.2021 |
57,60 |
07.05.2021 |
56,00 |
08.05.2021 |
48,50 |
09.05.2021 |
46,50 |
10.05.2021 |
44,40 |
11.05.2021 |
52,00 |
12.05.2021 |
40,40 |
Einwohnende | 198.344 |
Quote Neuinfektionen pro 100.000 Einw. | 40,40 |
Beurteilung der Lage
Nachdem in den vergangenen Tagen erfreulich wenige Fälle gemeldet wurden, verzeichnet der Krisenstab heute wieder eine gewisse Zunahme der Neuinfektionen. Ein Teil ist dabei der Crew eines Schiffes zuzuordnen, das derzeit im Hafen von Cuxhaven liegt. Die betroffenen Besatzungsmitglieder befinden sich in Isolation bzw. Quarantäne. Im Übrigen handelt es sich weiterhin um ein diffuses Infektionsgeschehen. Cluster oder Ausbrüche sind nicht auszumachen.
„Festzuhalten bleibt, dass wir uns mit dem derzeitigen Inzidenzwert nach wie vor weit entfernt von einer Bewertung als Hochinzidenzkommune bewegen“, stellt Landrat Kai- Uwe Bielefeld fest. „Den vorsichtigen Öffnungsschritten, die Einzelhändler, Gastronomen und andere Anbieter zum Teil bereits unternommen haben, steht damit weiterhin nichts im Weg. Auch wenn die Begehung des morgigen Vatertages im üblichen Rahmen ausfallen muss, werden damit einige Möglichkeiten geboten, etwas Abwechslung von den anstrengenden vergangenen Wochen zu genießen. Ich drücke den Anbietern und Gewerbetreibenden die Daumen, dass sich nun auch die Wetteraussichten allmählich bessern und die Menschen ins Freie locken.“
Testnachweis im Vereinssport
Entsprechend der seit dem vergangenen Montag geltenden Landesverordnung ist der Nachweis eines negativen Tests auf das Corona- Virus Voraussetzung für vielerlei Aktivitäten und Angebote des langsam erwachenden öffentlichen Lebens. Dies gilt unter anderem für alle volljährigen Personen, einschließlich Trainerinnen, Trainern und betreuender Personen, die am Vereinssport teilnehmen möchten.
Neben dem Ergebnis eines PCR-Tests oder eines in einem der Testzentren durchgeführten Schnelltests kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auch das Ergebnis eines Selbsttests akzeptiert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser unter Aufsicht eines Verantwortlichen oder eines von ihm dazu Beauftragten durchgeführt und dies dokumentiert wird. Ausgeschlossen ist damit, dass sich die Beteiligten gegenseitig die Durchführung eines Selbsttests bestätigen. Das gilt für Teilnehmende ebenso wie für Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Sofern der jeweilige Verein keine Verantwortlichen für die Beaufsichtigung der Testdurchführung benannt hat, muss daher vor Aufnahme des Übungsbetriebes an den tagesaktuellen „Bürgertest“ im Testzentrum gedacht werden.