Seiteninhalt


12.05.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Mittwoch, 12.05.2021, 15:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Dienstag, 11.05.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 4.426 Personen
(+26 im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 4.079 Personen
(+27 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 155 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 192 Personen
(+26/-27 im Vergleich zur letzten Meldung)


Anzahl der stationär Behandelten: Aus technischen Gründen ist die Angabe der aufgrund einer Erkrankung mit Covid-19 stationär aufgenommenen Personen derzeit nicht möglich.
Davon intensiv-medizinisch Behandelte: 1 Person
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
   
Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und mobile Team:
Erstimpfungen:
44.830
Zweitimpfungen:
17.294
Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand: 11.05.2021)
Erstimpfungen:
17.899
Zweitimpfungen:
672


Quote der Neuinfektionen pro 100.000 Einw.

40,40

   

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 270 (+2)

248 (+2)

19 (+2/-2)

3
SG Börde Lamstedt 84
80 (+1)
3 (-1)
1
Gem. Hagen i. Br. 248 (+1)
233 (+1)
9 (+1/-1)
6
SG Hemmoor 225
212 (+1)
11 (-1)
2
SG Land Hadeln 452 (+2)
414 (+6)
20 (+2/-6)
18
Gem. Loxstedt
462 (+7)
430 (+2)
25 (+7/-2)
7
Gem. Schiffdorf
390 (+3)

359 (+3)

18 (+3/-3)
13
Stadt Cuxhaven 1.286 (+6)

1.185 (+5)

42 (+6/-5)
59
Stadt Geestland 783 (+5)
706 (+2)
37 (+5/-2)
40
Gem. Wurster Nordseeküste 226
212 (+4)
8 (-4)
6
Wohnort wird noch ermittelt 0
0 0
0
Gesamt 4.426 (+26)
4.079 (-27)
192 (+26/-27)
155


Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: www.rki.de/inzidenzen

Stand der Zahlen: Mittwoch, 12.05.2021, 03:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
05.05.2021
60,60
06.05.2021
57,60
07.05.2021
56,00
08.05.2021
48,50
09.05.2021
46,50
10.05.2021
44,40
11.05.2021
52,00
12.05.2021
40,40
Einwohnende 198.344
Quote Neuinfektionen pro 100.000 Einw. 40,40

Beurteilung der Lage

Nachdem in den vergangenen Tagen erfreulich wenige Fälle gemeldet wurden, verzeichnet der Krisenstab heute wieder eine gewisse Zunahme der Neuinfektionen. Ein Teil ist dabei der Crew eines Schiffes zuzuordnen, das derzeit im Hafen von Cuxhaven liegt. Die betroffenen Besatzungsmitglieder befinden sich in Isolation bzw. Quarantäne. Im Übrigen handelt es sich weiterhin um ein diffuses Infektionsgeschehen. Cluster oder Ausbrüche sind nicht auszumachen.

„Festzuhalten bleibt, dass wir uns mit dem derzeitigen Inzidenzwert nach wie vor weit entfernt von einer Bewertung als Hochinzidenzkommune bewegen“, stellt Landrat Kai- Uwe Bielefeld fest. „Den vorsichtigen Öffnungsschritten, die Einzelhändler, Gastronomen und andere Anbieter zum Teil bereits unternommen haben, steht damit weiterhin nichts im Weg. Auch wenn die Begehung des morgigen Vatertages im üblichen Rahmen ausfallen muss, werden damit einige Möglichkeiten geboten, etwas Abwechslung von den anstrengenden vergangenen Wochen zu genießen. Ich drücke den Anbietern und Gewerbetreibenden die Daumen, dass sich nun auch die Wetteraussichten allmählich bessern und die Menschen ins Freie locken.“

Testnachweis im Vereinssport

Entsprechend der seit dem vergangenen Montag geltenden Landesverordnung ist der Nachweis eines negativen Tests auf das Corona- Virus Voraussetzung für vielerlei Aktivitäten und Angebote des langsam erwachenden öffentlichen Lebens. Dies gilt unter anderem für alle volljährigen Personen, einschließlich Trainerinnen, Trainern und betreuender Personen, die am Vereinssport teilnehmen möchten.

Neben dem Ergebnis eines PCR-Tests oder eines in einem der Testzentren durchgeführten Schnelltests kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auch das Ergebnis eines Selbsttests akzeptiert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser unter Aufsicht eines Verantwortlichen oder eines von ihm dazu Beauftragten durchgeführt und dies dokumentiert wird. Ausgeschlossen ist damit, dass sich die Beteiligten gegenseitig die Durchführung eines Selbsttests bestätigen. Das gilt für Teilnehmende ebenso wie für Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Sofern der jeweilige Verein keine Verantwortlichen für die Beaufsichtigung der Testdurchführung benannt hat, muss daher vor Aufnahme des Übungsbetriebes an den tagesaktuellen „Bürgertest“ im Testzentrum gedacht werden.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven