Schulverweigerung
Zusatzinformation
2. Chance - Schulabsentismus
Das Thema Schulabsentismus ist in den vergangenen Jahren zunehmend in den Fokus der öffentlichen Diskussion gekommen. Das liegt vor allem daran, dass sich hinter dem Begriff viel mehr verbirgt als nur "Schwänzen". Das aktive oder passive Vermeidungsverhalten ist häufig als Versuch der Schüler/innen zu verstehen, sich belastenden, stressigen Situationen wie zB. Über- oder Unterforderung, Prüfungsangst oder Mobbing zu entziehen. In einigen Fällen verbergen sich hinter dem Absentismus aber auch komplexe Interaktionsstrukturen im häuslichen Umfeld.
Um dem steigenden Unterstützungsbedarf gerecht zu werden, wurde das Programm 2. Chance in den vergangenen Monaten stufenweise ausgeweitet. Damit ist es an den Schulen Achtern Diek (Dorum) und Osteschule (Hemmoor) vertreten.
Wer gehört zu unserer Zielgruppe?
Die Zielgruppe unserer Arbeit bilden Schüler/innen, die passiv oder aktiv den Unterricht verweigern bzw. der Schule insgesamt fern bleiben.
Was sind unsere Ziele?
- Verbesserung der Lernmotivation
- individuelle Hilfestellung und Förderung beim Aufholen von Wissenslücken
- Unterstützung bei der Entwicklung einer altersgemäßen, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
- Reintegration in den Regelunterricht
- Gemeinsam Chancen auf einen Schulabschluss erhöhen
- Netzwerke aufbauen
Was bieten wir?
- individuelle Förderung
- Familienzentrierte Beratung für die Schüler/innen und ihre Eltern
- Aktivierung, Begleitung und Ermutigung von Schüler/innen und Eltern (Case-Management)
- enge Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeiter/innen, den Schulen und Regionalteams (Netzwerkarbeit)
- Gruppenangebote im Rahmen der Nachmittagsbetreuung an den Schulen
- Freizeitangebote und
- Projekttage
Mitteilungen
Volltext
Unter Schulverweigerung wird ein wiederkehrendes oder länger anhaltendes und in der Regel unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht verstanden. Auch gelegentliches Schwänzen kann Schulverweigerung sein.
Schulverweigerung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden kann.
Auch Eltern, die nicht dafür Sorge tragen, dass minderjährige Schülerinnen und Schüler regelmäßig am Unterricht teilnehmen, können ordnungswidrig handeln.
Das Vorgehen gegen Schulverweigerung ist Aufgabe der Schule in Zusammenarbeit mit der Ordnungsbehörde, den Jugendämtern und u. U. auch den Familiengerichten.
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
Unter Schulverweigerung wird ein wiederkehrendes oder länger anhaltendes und in
der Regel unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht verstanden. Auch
gelegentliches Sc
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
nicht angegeben