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Neue Fahrzeugpapiere ab 01.10.2005
Ab dem 01.10.2005 wird in Deutschland ein neues Fahrzeugdokument eingeführt.
Die neue Zulassungsbescheinigung besteht aus 2 Teilen. Die
Zulassungsbescheinigung Teil I
ersetzt den bisherigen Fahrzeugschein und statt des Fahrzeugbriefes wird die
Zulassungsbescheinigung Teil II
ausgegeben.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II enthält nur noch 2 Felder für die Haltereinträge und einige wenige technische Daten; außerdem wird die Anzahl der Vorhalter eingetragen.
Die weiteren technischen Daten stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Diese Zulassungsbescheinigung Teil I wird bei einer Stilllegung nicht eingezogen, sondern es wird in ihr die Abmeldung eingetragen. Eine Abmeldebestätigung wird nicht mehr ausgestellt.
Die bis zum 01.10.2005 ausgegebenen Fahrzeugpapiere behalten zunächst weiter ihre Gültigkeit, werden aber bei jeder Befassung von der Zulassungsbehörde ausgetauscht.
Müsste aufgrund eines Vorganges ein Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein verändert und damit neu ausgestellt werden, werden immer beide Teile der Zulassungsbescheinigung neu ausgegeben. Es sind daher künftig immer bei einem Gang zur Zulassungsbehörde beide Zulassungsbescheinigungen mitzubringen.
Wegen des erheblichen Aufwandes bei der Umstellung der Fahrzeugpapiere und den zahlreichen neuen Verwaltungsabläufen wird davon auszugehen sein, dass sich gerade in den ersten Monaten die Wartezeiten in der KfZ-Zulassungsstelle verlängern werden. Die Zulassungsbehörde des Landkreises Cuxhaven bittet um Verständnis.