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Sommerzeit ist Gartenzeit! - Die Abfallwirtschaft gibt Hinweise zum Nutzen der Biotonne
Der Sommer ist auch bei uns im Cuxland angekommen. Damit verbunden werden viele Hobbygärtner im Landkreis Cuxhaven aktiv und nutzen das schöne Wetter aus um in ihrem Garten alles auf Vordermann zu bringen. Bei der Benutzung der Biotonne gibt es jedoch einiges zu beachten.
Wie durch die Entsorgungsunternehmen zu vernehmen ist, kommt es in der letzten Zeit leider vermehrt zu überfüllten und vor allem viel zu schweren Biotonnen. Diese schweren und überfüllten Biotonnen bereiten den Entsorgungsunternehmen teilweise erhebliche Probleme bei der Leerung. Das maximale Gewicht der Biotonne darf unabhängig von der Behältergröße maximal 75 Kilogramm betragen. Dieser Wert wurde in Zusammenarbeit mit den Entsorgungsunternehmen festgelegt. Nachlesen können interessiert Bürgerinnen und Bürgern dies in der Abfallbewirtschaftungssatzung des Landkreises Cuxhaven.
Das angegeben Maximalgewicht trifft auch für alle Tonnen der anderen Abfallfraktionen, wie zum Beispiel die Restmülltonne sowie die Altpapiertonne zu. Ausgenommen hiervon sind die 1,1m³ Abfallcontainer.
Die Gefahr einer herabstürzenden Tonne – zu schwere Tonnen bleiben stehen
Die Gefährdung die von einer zu schweren Tonne ausgehen kann, ist das unkontrollierte Abstürzen der Tonne! Die Aufnahmevorrichtung an der Tonne kann durch das zu hohe Gewicht brechen. Diese Aufnahmevorrichtung dient dem sichern Heben und Kippen der Tonne zur Entleerung. Bei einer gebrochenen Aufnahmevorrichtung kann bei dem Leerungsvorgang die Tonne unkontrolliert abstürzen.Im günstigsten Fall stürzt die Tonne dann in das Sammelfahrzeug. Im schlimmsten Fall kann die Tonne außen am Sammelfahrzeug abstürzen und gefährdet somit das Personal der Entsorgungsunternehmen sowie vorbeigehende Passanten. Aus diesen Gründen werden zu schwere Tonnen nicht geleert!
Was gehört in die Biotonne gehört und was nicht?
Bedingt durch einen hohen Anteil an nassen Gartenabfällen sowie feuchtem Rasenschnitt werden die Tonnen oftmals zu schwer. Auch wird immer wieder Erde, Steine, Katzenstreu und andere Stoffe, die nicht in die Biotonne gehören, über diese achtlos entsorgt.
Bioabfall ist aller in der Küche anfallender organischer Abfall. Auch organische Gartenabfälle (Grünabfälle) können über die Biotonne entsorgt werden. Der Bioabfall aus dem Landkreis Cuxhaven wird im Kompostwerk zu hochwertigem Kompost verarbeitet und auf landwirtschaftlichen Flächen verwertet. Entscheidend dafür ist eine gute Qualität der eingesammelten Bioabfälle ohne Störstoffe.
Was darf in die Biotonne?
Über die Biotonne entsorgt werden dürfen u.a.:
Verdorbene Lebensmittel, gekochte Speisereste, Wurst- und Käsereste (inkl. Naturrinde), Eierschalen, Milchprodukte, Obst- und Gemüsereste (inkl. Kerne und Schalen, auch chemisch behandelte), Süd- und Zitrusfrüchte, Nussschalen, Brot- und Backwarenreste, Kaffee- und Teesatz (inkl. Papierfilter, ohne Kunststoffanteile, Metallklammern), Küchen-, Zeitungspapier (kleine Mengen).
Aus dem Garten darf zum Beispiel Ast-, Strauch-, Hecken- und Rasenschnitt, Blätter (Laub- und Nadelholz), Fallobst, Blumen- und Pflanzenreste (inkl. Wurzeln), Moos, Unkraut bzw. Wildkraut, Blumensträuße (ohne Bindedraht oder Gummibänder), Topfblumen (ohne Topf), Blumenerde (ohne Fremdstoffe und in kleinen Mengen), Heu und Stroh, organisches Kleintierstreu von Pflanzenfressern, unbehandeltes Holz (jeweils kleine Mengen), Federn und Haare entsorgt werden.
Das gehört nicht in die Biotonne!
Nicht in die Biotonne geworfen werden dürfen: Plastiktüten, Folien, Verpackungen (auch biologisch abbaubare, egal ob mit oder ohne Inhalt), Erdaushub, Steine, Bauschutt, Verbundstoffe, beschichtete Papiere, (z. B. Tetrapack, Hochglanzpapier), Einweggeschirr und -besteck, Korken, Kaffeekapseln, Rohe Fleisch- und Fischreste, Knochen und Gräten, Speiseöle und -fette, Grillkohle, Asche, Zigaretten, (Straßen-) Kehricht, Fäkalien von Mensch und Tier, Kleintierstreu von Fleischfressern, Windeln, sonstige Hygieneartikel, Tierkadaver, Schlachtabfälle, Blumentöpfe, Keramik, Scherben, behandeltes Holz, Glas, Metalle, Gummi, Textilien, Leder, Bau- und Renovierungsabfälle, Medikamente, schadstoffhaltige Abfälle, sonstiger Restmüll
Die Abfallberatung berät Sie gerne
Damit es zu keinen Beanstandungen durch Mitarbeiter der Abfallwirtschaft des Landkreis Cuxhaven oder den Entsorgungsunternehmen kommt, bietet die Abfallberatung des Landkreis Cuxhaven den Bürgern die Möglichkeit sich im Zweifelsfall beraten zu lassen. Tel.: 04721/66-1990; Mail: Abfallberatung@landkreis-cuxhaven.de