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05.05.2023

Jetzt Antrag stellen: BAföG-Leistungen auch für Schülerinnen und Schüler möglich

Auch Schülerinnen und Schüler können vom Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz BAföG – profitieren. Darauf weist das Amt Soziale Leistungen beim Landkreis Cuxhaven hin. Damit die Förderung rechtzeitig zum neuen Schuljahr gewährleistet werden kann, sollten sich Interessierte schon jetzt über die Antragsstellung informieren.

Die Leistung nach dem Bundesausbildungs-förderungsgesetz ist eine staatliche Unterstützung für junge Menschen – und zwar nicht nur während des Studiums, sondern auch während einer schulischen Ausbildung, wenn ihnen selbst und ihren Familien die erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Die Förderung ist in der Regel einkommensabhängig und wird als Zuschuss gezahlt – für Schülerinnen und Schüler sogar vollständig, sie müssen also nichts zurückzahlen, wie beispielsweise Studierende.

Das Amt für Soziale Leistungen des Landkreises Cuxhaven ist für Schülerinnen und Schüler zuständig, wenn deren Eltern im Landkreis Cuxhaven wohnen. „Zu Schuljahresbeginn werden besonders viele BAföG-Anträge gestellt“, weiß Thurid Beran, zuständige Fachgebietsleiterin im Amt Soziale Leistungen. „Damit die Leistungen fließend weitergewährt werden können, sollten Schülerinnen und Schüler, die im vergangenen Schuljahr bereits Leistungen erhalten haben, den Antrag für das kommende Schuljahr schon jetzt stellen“, so Beran.

Gleiches gilt für Jugendliche, die nach den Ferien zu den Berufsbildenden Schulen wechseln. Die Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cuxhaven haben bereits nahezu alle Anmeldebestätigungen für das Schuljahr 2023/2024 verschickt. Sobald diese Bestätigung vorliegt, wird zu einer zügigen Antragsstellung geraten. Grundsätzlich gilt: Wer den Antrag nach Schuljahresbeginn stellt, erhält die Ausbildungsförderung erst ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird.

Für wen kommt das Schüler-BAföG in Frage?

Ob Schüler-BAföG-Leistungen gezahlt werden, ist zunächst davon abhängig, ob die Schulform auch förderungsfähig ist. Hierunter fällt z. B. die Fachkraftausbildung für Pflegeassistenz oder sozialpädagogische Assistenz. Beim Besuch von weiterführenden Allgemeinbildenden Schulen (ab Klasse 10) sowie bei Schulformen der beruflichen Grundbildung an den Berufsbildenden Schulen kommt eine Förderung nicht in Frage, wenn die Schülerinnen oder Schüler noch bei ihren Eltern wohnen.

Über die genauen Voraussetzungen sowie über die notwendigen Unterlagen informiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung online: www.bafög.de. Außerdem hilft die kostenfreie Infohotline weiter: 0800/ 2236 341. Über die Homepage BAföG Digital (bafoeg-digital.de) kann man auch mit Hilfe des Assistenten seinen Antrag elektronisch stellen. Es ist aber außerdem weiterhin möglich, den Förderungsantrag in Papierform beim Amt Soziale Leistungen einzureichen.

Für Fachschülerinnen und -schüler (wie z. B. Erzieherinnen und Erzieher) bietet wiederum das sogenannte Aufstiegs-BAföG oftmals bessere Fördermöglichkeiten. Hier berät die NBank in Hannover unter der Rufnummer 0511/ 30031-497.

Nähere Auskünfte zum Thema Schüler-BAföG gibt es außerdem beim Amt für Soziale Leistungen des Landkreises Cuxhaven unter der Telefonnummer 04721/66-2297 oder -2567.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven