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Aktuelles

 

10.02.2023

Jägerinnen und Jäger aufgepasst - Jagdscheinverlängerungen stehen an

Das laufende Jagdjahr geht im März zu Ende. Ein Jagdjahr geht immer vom 1. April bis zum 31. März des Folgejahres. Alle Personen, die einen Jagdschein besitzen, welcher abläuft und der verlängert werden soll, oder erstmalig einen Jagdschein beantragen möchten, werden um Zusendung der erforderlichen Antragsunterlagen gebeten.

Die Jagdscheinverlängerungen stehen an und die Jagd- und Waffenbehörde des Landkreis Cuxhaven weist darauf hin, dass aufgrund des starken Antragsaufkommens und einer Umstrukturierung der Arbeitsabläufe um Zusendung der Jagdscheine zur Verlängerung bzw. Neuausstellung gebeten wird.

Benötigt werden zur Antragstellung
- der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag,
- der Jagdschein im Original,
- ein Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Jagd-Haftpflichtversicherung über die Gültigkeitsdauer des Jagdscheins und
- ggf. ein neues und aktuelles Passbild, sofern der alte Jagdschein nicht mehr verlängert werden kann (siehe Seite 5 im Jagdscheinheft).

Der Antrag für die Ausstellung oder Verlängerung des Jagdscheines ist auf der Internetseite des Landkreises unter „Wir für Sie“ unter Buchstabe J in „Formulare, Merkblätter, Broschüren“ hier verfügbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass dem Antrag kein Bargeld oder Scheck beizulegen ist. Der verlängerte oder neu ausgestellte Jagdschein wird gemeinsam mit der Rechnung an den Antragstellenden zurückgeschickt.

Bei einer persönlichen Vorsprache im Kreishaus werden die Unterlagen entgegen genommen und auf Vollständigkeit geprüft. Nach der Bearbeitung wird der verlängerte oder der neu ausgestellte Jagdschein zugesandt.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven