Aktuelles
Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung für die Errichtung von zwei Windenergieanlagen im Windpark Neuenwalde Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven
Gemäß § 10 Abs. 7 u. 8 BIMSchG u §1 a Abs. 2 der 9. BImSchV wird die Entscheidung nach dem BImSchG über den Antrag der PNE AG, Peter-Henlein-Str. 2-4, 27472 Cuxhaven zur Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) des Typs Nordex N117, Leistung jeweils 3,6 MW, Nabenhöhe 91 m, Rotordurchmesser 116,80 m, Gesamthöhe 149,60 m, öffentlich bekannt gemacht.
Die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde mit Bescheid vom 08.04.2019 erteilt.
Die Errichtung und der Betrieb sind auf folgenden Standorten geplant:
„WEA 1“ – Gemarkung Neuenwalde, Flur 26, Flurstück 4/1,
„WEA 2“ – Gemarkung Neuenwalde, Flur 26, Flurstück 32/2.
Im Zusammenhang mit der Errichtung der Windenergieanlagen wurden folgende Maßnahmen genehmigt:
2 Kranstellflächen, Kabelverlegungen, Wegebau zu den WEA: incl. einer Verladefläche an der L119 in der Gemarkung Neuenwalde, Flur 5, Flurstück 105/1 und einer Ausweich- u. Wendefläche am Neuenwalder Friedhof in der Gemarkung Neuenwalde, Flur 3, Flurstück 43; naturschutzfachlich erforderliche Kompensationsflächen.
Darüber hinaus enthält die Genehmigung Nebenbestimmungen (wie Inhaltsbestimmungen, Bedingungen und Auflagen) Hinweise und Anlagen.
Der Genehmigungsbescheid mit Begründung und allen Nebenbestimmungen und Anlagen kann in der Zeit vom 26.04.2019 bis zum 13.05.2019 bei den folgenden Stellen zu den angegebenen Zeiten eingesehen werden:
- Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr).
- Stadt Geestland, Rathaus I, Sieverner Str. 10, 27607 Geestland (Ortschaft Langen), im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr,
Mittwoch, Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
zusätzlich am zweiten Samstag im Monat: 08:00 - 12:30 Uhr.
Die Bekanntmachung und der Genehmigungsbescheid werden gemäß § 10 Abs. 8 a BImSchG i.V.m. § 21a Abs. 2 S. 5 der 9. BImSchV auch im zentralen Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen in Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal) veröffentlicht.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Cuxhaven (Az. 63 ImG 9/2018) angefordert werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, einzulegen.
Cuxhaven, 25.04.2019 |
LANDKREIS CUXHAVEN |
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