Aktuelles
Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Repowering des Windparks bei Sievern (Stadt Geestland):
Neuerrichtung von Sieben Windenergieanlagen vom Typ Nordex N-149 mit je 5,7 MW, Gesamthöhe von 200 m
Die Firma BayWa r.e. Wind GmbH aus 81925 München, Arabellastr. 4 hat mit Datum vom 23.01.2023 beim Landkreis Cuxhaven die Genehmigung für ein Repowering des Windparks bei Sievern (Stadt Geestland) nach § 16 b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt.
Geplant und beantragt ist der Rückbau der 11 vorhandenen Windenergieanlagen (WEA) des Typs AN Bonus 1 MW/54 und im Anschluss die Neuerrichtung und der Betrieb von 7 WEA vom Typ Nordex N-149 mit 5,7 MW, Nabenhöhe 125 m, Rotordurchmesser
149 m, Gesamthöhe 200 m. Weiterhin sind im Windpark ergänzende wegebaulichen Maßnahmen und sieben Kranstellflächen beantragt.
Die sieben neunen WEA sollen in der Stadt Geestland auf folgenden Flurstücken errichtet werden:
Gemarkung Sievern, Flur 111, Flurstück 37/1 WEA 01
Gemarkung Sievern, Flur 112, Flurstück 42 WEA 02
Gemarkung Sievern, Flur 112, Flurstück 50 WEA 03
Gemarkung Sievern, Flur 111, Flurstück 8 WEA 04
Gemarkung Sievern, Flur 111, Flurstück 62 WEA 05
Gemarkung Sievern, Flur 111, Flurstück 35/1 WEA 06
Gemarkung Sievern, Flur 109, Flurstück 34/1 WEA 07
Alle Standorte der sieben beantragten WEA befinden sich innerhalb der aktuellen Flächennutzungsplandarstellung für eine Sonderbaufläche Windenergie des Teilflächennutzungsplans Langen der Stadt Geestland; veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Cuxhaven Nr. 37 v. 09.10.2014 (Seite 251, Nr. 236).
Die Antragstellerin hat eine Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt.
Das Genehmigungsverfahren wird daher mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 4 i.V. mit § 10 BImSchG in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Das geplante Vorhaben wird hiermit nach § 10 Abs. 3 BImSchG bekannt gemacht. Zusammen mit den Antragsunterlagen werden die für die Umweltverträglichkeitsprüfung notwendigen Unterlagen nach § 4e der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungs-verfahren – 9. BImSchV) mit öffentlich ausgelegt. Die datenschutzrelevanten Unterlagen / Betriebsgeheimnisse sind namentlich benannt, werden aber nicht öffentlich ausgelegt.
Antragsunterlagen gemäß Inhaltsverzeichnis des Antrags (inkl. Registerangabe):
01.0 Antragsformular BImSchG
02.0 Antragsformular BauGB
03.0 Projektbeschreibung (Anzahl WEA, Größe, zentrale Daten)
04.0 Übersichtskarten
04.1 1:25.000 TK-Übersichtskarte inkl. WEA-Standorte und Koordinaten
04.2 1:5.000 Lageplan mit Vermaßung der WEA zu den IPs sowie untereinander ergänzend:
Angabe der Koordinaten (ETRS89 UTM WGS 84 – System)
04.3 1:5.000 Lageplan mit Verkabelungen der WEA untereinander + interne Trasse Windpark
04.4 1:5.000 Lageplan mit Auszug Flächennutzungsplan Sondergebiet „Windenergienutzung“
04.5 1:5.000 Lageplan Darstellung geplanter Kompensations- / AEM-Flächen
05.0 Amtliche Lagepläne entsprechend Bauvorlagen-Verordnung
05.1 1:10.000 Amtlicher Lageplan Übersichtsplan (ALKIS) aller WEA-Standorte
05.2 1:1.000 Amtlicher Lageplan (1x je WEA) inkl. Abstandsbaulasten (NBauO), Trafostation,
Höhenangaben WEA-Standorte
06.0 Eigentumsnachweise / Auszüge Liegenschaftskataster (inkl. AEM-Flächen)
07.0 Leerregister (Abweichungsanträge nach § 66 Abs. 2 NBauO mit Begründung – nicht
notwendig)
08.0 Rückbau-Duldungsbaulasten der Eigentümer für die Baugrundstücke
09.0 Technische Zeichnung der Windenergieanlage (Ansicht) mit Vermaßung M1:200
10.0 Nachweis der Flügelfarbe und der Turmfarbe
11.0 Beschreibungen und Zeichnungen der Trafostationen
12.0 Verpflichtungserklärung über Abbau der Windenergieanlagen, Kranstellflächen und
wegebaulicher Maßnahmen nach Betriebseinstellung
12.1 Berechnung der Rückbaukosten (erforderlich f. Bankbürgschaft)
13.0 Nachweis aller Herstellungskosten (Turm und Fundament, Maschinenhaus, Flügel, Wegebau,
Übergabe- / Trafostation, Kompensation)
14.0 1:2.000 Lageplan m. Beschreibung der erforderlichen wegebaulichen Maßnahmen
(vorhandene Wege, neue Wege, Verstärkungen, Schnitte, Profile, Materialien)
15.0 Lageplan, Überwegungsbaulasten
16.0 Berechnung entstehender Volumina für zu lagernden Boden / Erdaushub
17.0 Berechnung Flächengrößen f. Zwischenlagerflächen (m²)
18.0 Nachweis der Lagerflächen (verkehrsseitige Erschließung, Lageplan, Flur- und
Flurstücksnummern)
19.0 Berechnung und Nachweis Kompensation Bodenlagerflächen (soweit erforderlich)
20.0 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (inkl. Sicherheitsdatenblätter)
21.0 „Handbuch Windenergieanlage“ (Arbeitsschutz / Handhabung / Unfallverhütung / Eisabwurf)
22.0 Erklärung bauvorlagenberechtige Person, Vereinbarkeit Vorhaben mit der
Arbeitsstättenverordnung
23.0 Schalltechnisches Immissionsgutachten
24.0 Schattentechnisches Immissionsgutachten
25.0 Unterlagen UVP
25.1 UVP-Vorprüfung
25.2 ggf. Unterlagen UVP (gem. §4e der 9. BImSchV)
26.0 Unterlagen Naturschutzfachliche Bewertung
26.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
26.2 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)
26.3 Darstellung AEM (u.a. Lageplan); Nachweis der Verfügbarkeit / Verträge Eigentümer /
Baulasterklärung
26.4 Berechnung der Ersatzzahlung
27.0 Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung
27.1 Leerregister (Lageplan zu gekreuzten Gewässern – nicht vorhanden)
27.2 Lageplan + Schnittzeichnungen für ggf. erforderliche Verrohrungsmaßnahmen
27.3 Nachweis Flächenverfügbarkeit für vorgenannte Maßnahmen
28.0 Baugrundgutachten
29.0 Typenprüfung / Statik Windenergieanlage
29.1 Leerregister (ggf. gesonderter Gründungsnachweis Fundament + Kranstellfläche – nicht
gegeben)
30.0 Turbulenzgutachten
31.0 Ausgefülltes Antragsformular „Errichtung eines Luftfahrthindernisses“ gem. LuftVG
32.0 Leerregister (Signaturtechnisches Gutachten – nicht notwendig)
33.0 Ausführungen zum Verbleib und ordnungsgemäßer Entsorgung d. Bestandsanlagen
34.0 Erhebungsbogen zur Statistik der Bautätigkeit
Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die Antragsunterlagen liegen gemäß § 10 Absatz 3 Satz 2 BImSchG i.V.m. § 9 Absatz 2 der 9. BImSchV i.V.m. §§ 1 u. 3 PlanSiG vom 29.09.2023 bis einschließlich 30.10.2023 an den folgenden Stellen zur Einsichtnahme öffentlich aus:
Auf dem Umweltportal des Landes Niedersachsen unter
https://uvp.niedersachsen.de/
und auf der Homepage des Landkreises Cuxhaven unter
https://cloud.landkreis-cuxhaven.de/index.php/s/mP94R8CKkCPFL5p
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind während der Einwendungsfrist, diese beginnt gem. § 10 Absatz 3 Satz 4 BImSchG am 29.09.2023 und endet mit Ablauf des 14.11.2023, schriftlich bei der Bauaufsichts- und Immissionsschutzbehörde des Landkreises Cuxhaven geltend zu machen. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG). Gemäß § 12 Abs. 2 der 9. BImSchV sind die Einwendungen dem Antragsteller und - soweit sie deren Aufgabenbereich berühren, den nach § 11 der 9. BImSchV beteiligten Behörden - bekannt zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden sollen, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde gemäß § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 10 Abs. 6 BImSchG nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet der Erörterungstermin statt, werden sämtliche form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen anlässlich dieses Termins am
07.12.2023, ab 10:00 Uhr,
im Raum 1 „Sitzungssaal“ des Landkreises Cuxhaven,
Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven
erörtert. Sollte die Erörterung am 07.12.2023 nicht abgeschlossen werden können, wird sie am darauffolgenden Werktag zur gleichen Zeit am gleichen Ort fortgesetzt.
Der Erörterungstermin ist öffentlich und dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, sowie dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Die Einwendungen werden auch dann erörtert, wenn der Antragsteller oder die Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu diesem Erörterungstermin nicht erscheinen. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, werden im Erörterungstermin nicht behandelt.
Findet ein Erörterungstermin nicht statt, so wird dies gesondert öffentlich bekannt gemacht. Sofern die Notwendigkeit besteht, die Erörterung an einem anderen Ort oder zu einem anderen Zeitpunkt durchzuführen, erfolgt eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Antrag (z.B. Genehmigung oder Ablehnung) gemäß § 21a der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht wird und diese öffentliche Bekanntmachung die Zustellung der Entscheidung ersetzen kann (vergl. § 10 Abs. 8 BImSchG).
Cuxhaven, 21.09.2023 |
LANDKREIS CUXHAVEN |
In Vertretung Bammann Kreisrätin |