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18.11.2021

Geflügelpest: Ausbruch in einem Nutzgeflügelbestand im Landkreis Cuxhaven

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat heute den Ausbruch der Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand im Landkreis Cuxhaven offiziell bestätigt, nachdem positive Laborbefunde des Lebensmittel- und Veterinärinstitutes (LAVES) Oldenburg diesen Verdacht bereits gestern sehr nahe gelegt haben. Um den Ausbruchsort in der Gemeinde Hagen im Bremischen werden daher zwei abgestufte Restriktionszonen eingerichtet, innerhalb derer für Geflügelhaltungen und –transporte ab dem kommenden Samstag strenge Auflagen gelten. Auch Teile des Landkreises Osterholz sind davon betroffen.

Die von Fachleuten als aviäre lnfluenza bezeichnete Viruserkrankung ist für Haus und Wildgeflügel hochansteckend. Auf Grundlage des neuen EU-Tiergesundheitsrechtsaktes in Verbindung mit der nationalen Geflügelpestschutzverordnung hat das Veterinäramt auf dem Betrieb bereits die Tötung des gesamten Bestandes und alle weiteren notwendigen tierseuchenrechtichen Maßnahmen veranlasst. Um den Betrieb wird eine Sperrzone um den betroffenen Bestand eingerichtet. Diese beinhaltet eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern, sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern. In der Überwachungszone liegen auch Teile des Landkreises Osterholz, der die notwendigen Maßnahmen seinerseits zeitnah verfügen wird.

Rund 350 Geflügelhaltungen in diesem Gebiet unterliegen nun der amtlichen Beobachtung. Es gilt eine strenge Aufstallungs- und Abschirmungspflicht. Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier, Futtermittel sowie sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte, die von Geflügel und Federwild stammen, dürfen die Betriebe nicht verlassen.

Geflügelhalterinnen und -halter in diesem Bereich sind gehalten, niemandem Zutritt zu ihren Beständen zu gewähren und besonders umfangreiche Hygienemaßnahmen einzuhalten.

Eine Aufstallungspflicht des gehaltenen Geflügels gilt bereits für den gesamten Landkreis Cuxhaven. (siehe entsprechende Allgemeinverfügung vom 17.11.2021). Zum Schutz aller Hausgeflügelbestände sind alle Geflügelhalterinnen und -halter verpflichtet, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten. Die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen mit Geflügel ist ebenfalls im gesamten Kreisgebiet untersagt. Um weitere Einträge der Tierseuche in Hausgeflügelbestände zu verhindern, werden die Halterinnen und Halter ausdrücklich aufgefordert, diese und alle weiteren bekannten Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten.

Tierhalterinnen und Tierhalter können alle nun zu treffenden Maßnahmen der entsprechende Allgemeinverfügung entnehmen, die auf der Homepage des Landkreises ab Freitag, 19.11.2021 unter diesem Link zu finden ist. Anhand der darin enthaltenen Karte können Tierhalter erkennen, ob Ihre Geflügelhaltung in der Sperrzone, sprich in der Schutzzone (3 km Radius) oder in der Überwachungszone (10 km Radius) liegt.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven