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Aktuelles

 

30.12.2022

Geflügelpest: Ausbruch in einem Nutzgeflügelbestand in Geestland - Auflagen für Geflügelhalter ab Silvester

Nachdem erste positive Laborbefunde diesen Verdacht bereits gestern sehr nahe gelegt haben, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Ausbruch der Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand in Geestland heute offiziell bestätigt. Dies bedeutet, dass erneut zwei abgestufte Restriktionszonen im Kreisgebiet eingerichtet werden müssen. In den betroffenen Bereichen in der Stadt Geestland, der Gemeinde Wurster Nordseeküste und der Samtgemeinde Land Hadeln gelten ab dem morgigen Samstag, dem 31.Dezember 2022, strenge Auflagen für Geflügelhaltungen und –transporte.

Die von Fachleuten als Aviäre lnfluenza bezeichnete Viruserkrankung ist für Haus- und Wildgeflügel hochansteckend. Auf dem betroffenen Betrieb hat das Veterinäramt bereits die Tötung des gesamten Geflügelbestandes und alle weiteren nach dem Tierseuchenrecht notwendigen Maßnahmen veranlasst. Eine Sperrzone um den Betrieb und den betroffenen Bestand soll die weitere Ausbreitung dieser Tierseuche verhindern. Sie besteht aus einer Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und einer Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern. Betriebe in der Sperrzone müssen sich an eine strenge Aufstallungs- und Abschirmungspflicht für Geflügel halten. Geflügel oder Geflügelprodukte wie, Fleisch, Eier und tierische Nebenprodukte, sowie Futtermittel und sonstige Erzeugnisse und, die von Geflügel und Federwild stammen, dürfen die Betriebe nicht ohne Genehmigung des Veterinäramtes verlassen. Geflügelhalterinnen und -halter sind gehalten, den sind gehalten den unkontrollierten Zutritt zu ihren Beständen auszuschließen und besonders umfangreiche Hygienemaßnahmen einzuhalten.

Ob sich ihre Geflügelhaltung in der Sperrzone (Schutz- oder Überwachungszone) befindet, können die Halterinnen und -halter anhand der entsprechenden Allgemeinverfügung und einer dazugehörigen Karte erkennen. Die Allgemeinverfügung informiert zudem detailliert über alle notwendigen Maßnahmen. Sie ist auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht:

https://www.landkreis-cuxhaven.de/Verwaltung-Veröffentlichungen/Amtl-Bekanntmachungen/

Unabhängig davon sollten die Geflügelhalterinnen und - halter im gesamten Kreisgebiet die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt einhalten, um weitere Einträge der Tierseuche in Hausgeflügelbestände zu verhindern.

Und auch wenn dies häufig schwer fällt: Wer Wildvögel findet, die geschwächt sind oder Anzeichen einer Erkrankung zeigen, sollte sie keinesfalls berühren oder gar mitnehmen und versorgen. Vogelgrippeviren treten vermehrt im Wildvogelbestand auf. Die Gefahr, sie durch ein solches Verhalten auf den eigenen oder einen anderen Bestand zu übertragen, ist außerordentlich groß.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven