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Pressearchiv

12.05.2005

Feuerwehr drückte die Schulbank

Einer besonderen Schulung unterzogen sich mehr als 100 Feuerwehrführungskräfte aus den Kommunen des Landkreises.

Jeweils an einem Sonnabend drückten sie in einem „Grundseminar des Rechtes der Gefahrenabwehr“ die Schulbank in den Unterrichtsräumen der Feuerwehrtechnischen Zentrale Schiffdorf, in den Feuerwehrhäusern Otterndorf und Dorum sowie in der Feuerwache Cuxhaven.

Der Gemeindebrandmeister der Samtgemeinde Sietland, Horst Lunden, zugleich als Leiter der Personalentwicklung zuständig für die Fortbildung in der Kreisverwaltung Cuxhaven, war Initiator dieser Maßnahme. Als Referenten standen Kreisoberamtsrat Hinrich Saul a. D., früher Landkreis Cuxhaven, und Polizeioberkommissar Sven Reimer von der Polizeiinspektion Cuxhaven-Wesermarsch zur Verfügung.

Bei Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen ist es vorstellbar, dass Einsatzleiter Entscheidungen treffen müssen, die mit einschränkenden Maßnahmen in die Rechte der Bürger eingreifen. Da zur Durchsetzung der Anordnungen unter Umständen sogar Zwangsmittel, z. B. einfache körperliche Gewalt, zulässig sind, ist eine Unterweisung der Führungskräfte der Feuerwehren in die Rechtsgrundlagen auf der Basis des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes, des Nds. Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie der Vollzugsbeamten-Verordnung unverzichtbar.

Die Referenten gaben wertvolle Hinweise zu alltäglichen und nicht alltäglichen Situationen, mit denen die Einsatzleiter vor Ort konfrontiert werden könnten. Mit Fallbeispielen vom verkehrswidrig geparkten Auto, dem Betreten fremder Wohnungen, von Absperrmaßnahmen auf öffentlichen Straßen, zur Anordnung von Platzverweisen für Schaulustige und dem Befahren fremder Grundstücke zur Einleitung von Lösch- oder Rettungseinsätzen – wenn der Grundstückseigentümer dieses nicht gestatten will oder gar verhindert – machten sie die Notwendigkeit der Schulungsmaßnahme deutlich und vermittelten die Grundlagen für das Handeln der Einsatzleiter. Hervorgehoben wurde aber auch, dass die jeweiligen Anordnungen der Verhältnismäßigkeit entsprechen müssen. Für Anordnungen, die sich als rechtswidrig erweisen, haftet dann der Anordnende. Hinweise zur Zuständigkeit und der Einbindung der Polizei bei Einsätzen der Feuerwehr rundeten diese interessanten Veranstaltungen ab.

Autor/in: PresseInformationsDienst des Landkreises Cuxhaven