Aktuelles
Führerscheintausch wird einfacher
Der Landkreis Cuxhaven bietet gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden ab dem 1. Februar eine Führerschein-Umtauschaktion an.
Um den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Cuxhaven den Tausch des vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheins zu erleichtern, haben diese ab dem 1. Februar 2022 die Möglichkeit den Antrag auf Umtausch ihres Führerscheines auch in den Rathäusern der jeweiligen Samt- oder Gemeinde am Wohnort zu stellen. Weitere Hinweise finden Sie auch auf den jeweiligen Internetseiten ihrer Gemeinde. Als abschließender Service wird die neu erstellte Führerscheinkarte von der Bundesdruckerei direkt an die Antragstellerin oder an den Antragsteller nach Hause versandt.
Für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Cuxhaven bleibt auch zukünftig zur Antragsannahme direkt die Führerscheinstelle des Landkreises in der Vincent-Lübeck-Straße 1 zuständig.
Für die Personen, welche den Antrag nicht in einer Gemeinde, sondern bei der Führerscheinstelle des Landkreis stellen möchten, gibt es die Möglichkeit online einen Termin über den Link www.terminland.de/landkreis-cuxhaven-FS zu vereinbaren. Eine telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 04721 66-2066 bleibt auch weiterhin möglich.
Bis zum 19. Januar 2023 können Termine bei den kreisangehörigen Gemeinden und dem Landkreis nur die Einwohnerinnen und Einwohner der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1964 vereinbaren. Anschließend werden nach und nach die weiteren Geburtsjahrgänge freigeschaltet.
Zum Ende der ersten Umtauschfrist ist damit zu rechnen, dass es zu einer deutlich erhöhten Terminnachfrage kommen wird, so dass es nicht immer möglich ist, einen zeitnahen Termin anzubieten und zu vereinbaren. Da diese Entwicklungen bundesweit zu beobachten sind, ist seitens der Verkehrsministerkonferenz Initiative ergriffen worden, um auf eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld in Höhe von 10,00 € zu verzichten, sollte jemand mit einem ungültigen Führerschein unterwegs ist.
Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes. Die Verwaltungskosten für den Umtausch eines Führerscheins belaufen sich auf 30,40 €.
Zeitplan des Umtausches
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein soll |
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vor 1953 |
19.01.2033 |
1953 - 1958 |
19.01.2022 |
1959 - 1964 |
19.01.2023 |
1965 - 1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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1999 - 2001 |
19.01.2026 |
2002 - 2004 |
19.01.2027 |
2005 - 2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 |
19.01.2033 |
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.