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Aktuelles

 

14.06.2023

Förderprogramm Digitalbonus.Niedersachsen läuft Ende Juni aus - letzte Chance anträge zu stellen

Der Landkreis Cuxhaven informiert: Das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW) hat mit ihrer aktuellen Pressemitteilung die Einstellung des Programms „Digitalbonus.Niedersachsen“ zum 30. Juni 2023 bekanntgegeben sowie ein weiterentwickeltes Nachfolgeprogramm ab Frühjahr 2024 angekündigt.

Unternehmen können noch bis Ende des Monats Anträge für den bisherigen Digitalbonus stellen. Demnach gelten nun noch für Anträge bis Ende Juni 2023 folgende Eckdaten:

Antragsberechtigte:

• Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Life Sciences, aus dem
Bereich eHealth, des Handwerks und kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens

Fördergegenstand:

  • Investitionen zur Beschleunigung von Digitalisierungsprozessen in Unternehmen
  • Investitionen in IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto
  • Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto
  • Fördersatz: max. 40 % (kleine Unternehmen) bzw. max. 20 % (mittlere Unternehmen)
  • Fördersumme: mind. 3.000 Euro und max. 10.000 Euro
  • Mindestgesamtinvestitionssumme für kleine Unternehmen 7.500,00 Euro
  • Mindestgesamtinvestitionssumme für mittlere Unternehmen 15.000,00 Euro

Neuerungen seit dem 25.05.2023:

  • IKT-Grundausstattungen (Diensthandys, Laptops, Betriebs-/Bürosoftware etc.) sind nicht mehr von einer Förderung ausgeschlossen. Zweckbindungsfrist für die beschafften Investitionsgüter: drei Jahre (bisher Nutzungsdauer: mind. ein Jahr)
  • Keine Mindestsumme für den Kaufpreis (vorher: mind. 5.000 Euro brutto bei einem oder mehreren Exemplaren desselben Produktes).
  • Anträge können gemäß Pressemitteilung noch laufend bis zum 30. Juni 2023 bei der NBank eingereicht werden (siehe www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/Digitalbonus.Niedersachsen.html)

Zuständige Ansprechpersonen bei der NBank sind unter der Rufnummer: 0511 / 30031-9333 oder per E-Mail unter: beratung@nbank.de zu erreichen.

Künftiges Programm ab 2024

Der niedersächsische Wirtschaftsminister Olaf Lies kündigte in diesem Zusammenhang ein neues Förderprogramm für das kommende Frühjahr an: „Wir erleben derzeit eine Stagnation bei der Zahl der Neuanträge. Auch das zeigt, dass wir hier eine gewisse Sättigung in der Breite erreicht haben und die Zwischenziele des Digitalbonus erreicht sind. Daher werden wir jetzt ein Programm auflegen, mit dem wir, so wie auch im Koalitionsvertrag vereinbart, auf die Transformation von Geschäftsmodellen und den Einsatz innovativer Technologien fokussieren werden.“

Mit dem neuen Programm solle die Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen noch zielgerichteter und spezifischer vorangetrieben werden. Künftig sollen laut Lies besondere Innovationsgehalte wie die Transformation des Geschäftsmodells oder der Einsatz von künstlicher Intelligenz und Neuheitsgrade – wenn beispielsweise für das Produkt eine völlig neue Einsatzmöglichkeit oder Funktionalität entwickelt wird – besonders gefördert werden. Die genauen Förderkriterien werden derzeit erarbeitet und sollen Ende des Jahres vorgestellt werden.

Der niedersächsische Wirtschaftsminister Olaf Lies kündigte in diesem Zusammenhang ein neues Förderprogramm für das

kommende Frühjahr an: „Wir erleben derzeit eine Stagnation bei der Zahl der Neuanträge. Auch das zeigt, dass wir hier eine

gewisse Sättigung in der Breite erreicht haben und die Zwischenziele des Digitalbonus erreicht sind. Daher werden wir jetzt

ein Programm auflegen, mit dem wir, so wie auch im Koalitionsvertrag vereinbart, auf die Transformation von Geschäftsmodellen

und den Einsatz innovativer Technologien fokussieren werden.“

 

Mit dem neuen Programm solle die Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen noch zielgerichteter und spezifischer

vorangetrieben werden. Künftig sollen laut Lies besondere Innovationsgehalte wie die Transformation des Geschäftsmodells

oder der Einsatz von künstlicher Intelligenz und Neuheitsgrade – wenn beispielsweise für das Produkt eine völlig neue Einsatzmöglichkeit

oder Funktionalität entwickelt wird – besonders gefördert werden. Die genauen Förderkriterien werden derzeit erarbeitet und sollen

Ende des Jahres vorgestellt werden.


Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven