Aktuelles
FÖRDERMITTEL-TIPP: KMU-Testat gleich mit dem Jahresabschluss anfordern
Wenn kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Fördermittel beantragen, so unterliegen sie häufig einer Testatpflicht zum Nachweis ihrer KMU-Eigenschaft. Ein solches KMU-Testat ist von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer auszustellen und in der Regel mit Kosten und Zeitaufwand verbunden. Dieser Aufwand kann minimiert werden, indem der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer im Zuge seiner Arbeiten für den Jahresabschluss mit der Erstellung eines KMU-Testates beauftragt wird.
Hier das KMU-Prüfschema der NBank zum Download:
Übrigens – bei Vorlage eines KMU-Testates können kleine und mittlere Unternehmen auch kostenfrei die Technologie- und Innovationsberatung unseres Kooperationspartners, dem Transferzentrum Elbe-Weser (TZEW), in Anspruch nehmen.