Seiteninhalt

Aktuelles

 

21.02.2023

Erneuter Fall von Geflügelpest - Ausbruch in einem Nutzgeflügelbestand in der Wurster Nordseeküste

Nachdem bereits am Sonntagabend erste positive Laborbefunde den Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest (Aviäre Influenza) in einem Nutzgeflügelbestand in der Gemeinde Wurster Nordseeküste zuließen, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Ausbruch gestern offiziell bestätigt. Dies führt dazu, dass auch in diesem Fall zwei abgestufte Restriktionszonen im Kreisgebiet eingerichtet werden müssen. In den betroffenen Bereichen gelten ab Dienstag, 21. Februar, strenge Auflagen für Geflügelhaltungen und –transporte.

Die von Fachleuten als „hochpathogene Aviäre lnfluenza“ bezeichnete Viruserkrankung ist für Haus- und Wildgeflügel hochansteckend. Auf dem betroffenen Betrieb hat das Veterinäramt bereits die Tötung des gesamten Geflügelbestandes und alle weiteren nach dem Tierseuchenrecht notwendigen Maßnahmen veranlasst. Eine Sperrzone um den Betrieb und den betroffenen Bestand soll die weitere Ausbreitung dieser Tierseuche verhindern. Sie besteht aus einer Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern, und einer Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern. Betriebe in der Sperrzone müssen sich an eine strenge Aufstallungs- und Abschirmungspflicht für ihr Geflügel halten. Geflügel oder Geflügelprodukte wie, Fleisch, Eier und tierische Nebenprodukte, sowie Futtermittel und sonstige Erzeugnisse, die von Geflügel und Federwild stammen, dürfen die Betriebe nicht ohne Genehmigung des Veterinäramtes verlassen.

Geflügelhalterinnen und -halter sind aufgefordert, den unkontrollierten Zutritt zu ihren Beständen auszuschließen und besonders umfangreiche Hygienemaßnahmen einzuhalten.
Ob sich die eigene Geflügelhaltung in der Sperrzone (Schutz- oder Überwachungszone) befindet, können Tierhalterinnen und Tierhalter anhand der Allgemeinverfügung und einer dazugehörigen Karte erkennen. Die Allgemeinverfügung informiert zudem detailliert über alle notwendigen Maßnahmen. Diese wurde auf der Homepage des Landkreises am 20. Februar unter „Amtlichen Bekanntmachungen“ oder auch hier veröffentlicht.

Unabhängig davon sollen grundsätzlich die Geflügelhalterinnen und -halter im gesamten Kreisgebiet die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen gründlich einhalten, um weitere Einträge der Tierseuche in Hausgeflügelbestände zu verhindern.

Und auch wenn dies häufig schwerfällt: Wer einen Wildvogel findet, der geschwächt ist oder Anzeichen einer Erkrankung zeigt, sollte diesen keinesfalls berühren und schon gar nicht mitnehmen und versorgen. Lassen Sie den Vogel unberührt in der Natur. Vogelgrippeviren treten vermehrt im Wildvogelbestand auf. Die Gefahr, sie durch ein solches Verhalten auf den eigenen oder einen anderen Bestand zu übertragen, ist außerordentlich groß.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven