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Erleichterungen in der Schutzzone nach Ausbruch der Geflügelpest - zahlreiche Maßnahmen bestehen fort
Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in der Gemeinde Wurster Nordseeküste hat das Veterinäramt des Landkreises Cuxhaven die verschärften Auflagen der drei km - Schutzzone rund um den betroffenen Betrieb aufgehoben. Die in der Überwachungszone gültigen Auflagen sind aber von allen Geflügelhalterinnen und –haltern in den beiden Restriktionszonen unbedingt weiter einzuhalten.
Seit dem 20. Februar gelten in einem zehn Kilometer Radius rund um einen Nutzgeflügelbestand in der Gemeinde Wurster Nordseeküste strenge Auflagen für die Geflügelhaltung, denn dort hatte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) einen Ausbruch der Geflügelpest bestätigt.
In dem betroffenen Gebiet sind seitdem zwei Restriktionszonen eingerichtet: eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb. Geflügelhaltungen innerhalb der Schutzzone waren dabei bisher von strengeren Auflagen betroffen, als Betriebe, die sich in der Überwachungszone befinden. Diese Auflagen der Schutzzone wurden am 13. März 2023 aufgehoben.
Auflagen der Überwachungszone weiterhin für beide Zonen gültig
Für alle Geflügelhaltungen innerhalb des zehn-Kilometer-Radius rund um den betroffenen Betrieb gelten damit ab sofort die Auflagen und Einschränkungen der Überwachungszone. Die Allgemeinverfügung vom 20. Februar 2023 informiert detailliert über die Maßnahmen, die in der Überwachungszone notwendig sind. Sie ist auf der Homepage des Landkreises (hier) veröffentlicht.
Biosicherheitsmaßnahmen im gesamten Kreisgebiet erforderlich
Vogelgrippeviren treten nach wie vor im Wildvogelbestand auf. Die Gefahr, sie in den eigenen oder einen anderen Bestand einzutragen, ist daher unverändert groß. Im gesamten Kreisgebiet müssen Geflügelhalterinnen und - halter daher die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen auch weiterhin strikt einhalten, um weitere Einträge der Tierseuche in Hausgeflügelbestände möglichst zu verhindern.
Auch gilt weiterhin, dass Wildvögel, die Anzeichen einer Erkrankung zeigen, keinesfalls berührt oder gar mitgenommen werden dürfen.