Seiteninhalt

Pressearchiv

19.05.2022

Eichenprozessionsspinner oder Raupe der Gespinnstmotten?

Mit den steigenden Temperatur im Frühjahr beginnt auch wieder die Vermehrungszeit von Motten, Faltern und Schmetterlingen. Damit einhergehend kann es wieder zu einem verstärkten Auftreten von Raupen an Bäumen, Sträuchern und sonstigen Gehölzen kommen. In der Regel sind auch starke Vorkommen von Raupen bzw. Massenauftreten von Raupen völlig harmlos. Auch stark befallene Pflanzen erholen sich meistens und treiben nach dem Verschwinden der Raupen wieder neu aus.

Bereits im vergangenen Jahr wurden dem Landkreis Cuxhaven häufig Anfragen zu potentiellen Funden von Eichenprozessionsspinnern (Thaumetopoea processionea) gemeldet. Bei allen durch die Untere Naturschutzbehörde begutachteten Fällen handelte es sich jedoch um, teilweise Massenvorkommen, völlig harmloser Raupen wie beispielsweise die Raupen der Gespinnstmotte (Yponomeutidae spp.). Diese sind für Menschen und Tiere völlig ungefährlich, da sie im Gegensatz zum Eichenprozessionsspinner keine giftigen Brennhaare besitzen.

Um die Raupen leichter unterscheiden zu können sind nachstehend die wichtigsten Merkmale beider Raupen dargestellt.

Gespinnstmottenraupen

Die Raupen der Gespinnstmotte bilden häufig klein- bis großflächige Netze an verschiedenen Bäumen, sogenannte Gespinnste. Bei einem massenhaften Auftreten der Gespinnstmottenraupe können auch ganze Bäume eingesponnen werden (s. Bild 1).Die Raupen sind gekennzeichnet durch eine graue oder cremefarbene Körperfärbung mit dunklen Punkten an der Körperseite (s. Bild 2). Der Kopf ist komplett schwarz. Im Gegensatz zum Prozessionsspinner sind die Raupen unbehaart.

Da die Raupen der Gespinnstmotte für Mensch und Tier keine Gefährdung darstellen, ist von einer

Bekämpfung mit Insektiziden abzuraten. Die Raupen stellen allerdings eine gute Futtergrundlage für Wildvögel dar. Bei großflächigem Raupenbefall an Bäumen kann im Garten Vogelfutter verteilt werden, um mehr Vögel anzulocken.

Die befallenen Gehölze erholen sich in der Regel im neuen Jahr vollständig. Einzig bei Obstbaumbeständen kann es zu Ernteeinbußen durch Raupenfraß kommen. Da die Gespinnste allerdings sehr klebrig sind, sollten sie nicht mit bloßen Händen angefasst und/oder entfernt werden.

Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea)

Der Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea) ist ein Nachtfalter, welcher in Mitteleuropa beheimatet ist. Die Raupen siedeln vorzugsweise auf Eichen und in seltenen Fällen auch auf Hainbuchen.

Bei der Bestimmung der Baumart hilft ein Vergleich mit deutschen Centmünzen: Wenn die Blätter des befallenen Baumes den Blättern auf der Rückseite der Münzen entsprechen, handelt es sich um eine Eiche. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um eine andere Baumart und bei den Raupen wahrscheinlich nicht um den gefährlichen Eichenprozessionsspinner.

Eichenprozessionsspinner (EPS) sind gut erkennbar an langen feinen Härchen am Körper (s. Bild 3). Die Brennhaare enthalten das Gift Thaumetopoein, welches teilweise schwere Reaktionen verursachen kann. Ein Kontakt mit den Brennhaaren kommt dabei nicht nur durch Berührung der Raupen zustande. Auch leere Nester und abgestreifte Häute enthalten weiterhin gifte Brennhaare. Abgefallene Brennhaare ebenso giftig und gesundheitsgefährdend. Die abgelösten Brennhaare können darüber hinaus mit dem Wind verweht werden. Sie können in Haut, Schleimhäute und/ oder Bindehaut eindringen und gesundheitsschädliche Reaktion hervorrufen.

Falls sich der Befall mit einem Eichenprozessionsspinner bestätigt hat, sind umgehend das Ordnungsamt der Gemeinde und das zuständige Gesundheitsamt zu informieren.

Wer ist für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zuständig?

Verantwortlich für die Bekämpfung/ Beseitigung von Vorkommen des Eichenprozessionsspinners ist der Eigentümer des betroffenen Grundstücks. Bei einem massenhaften Auftreten der Raupen des Eichenprozessionsspinners ist die Verwaltung der betreffenden Gemeinde zu informieren. Das Entfernen oder die Bekämpfung von Eichenprozessionsspinnerraupen darf ausschließlich durch dazu qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt werden.

Folgende Krankheitszeichen können nach einem Kontakt mit den Haaren des EPS auftreten:

  • bei Kontakt mit der Haut: Juckreiz, Hautausschlag, Quaddeln, vorrangig betroffen sind Gesicht, Hals und Unterarme (Raupendermatitis, Lepidopterose)

  • bei Kontakt mit den Augen: Rötung, Lichtscheue, Lidödeme, Bindehautentzündung, Keratitis bei Durchbohren der Hornhaut durch die Brennhaare (Ophthalmopathia nodosa)

  • beim Einatmen: Halsschmerzen, Husten, Atemnot

  • systemische Krankheitserscheinungen (im Einzelfall): Schwindel, Übelkeit, Fieber, Schüttelfrost, allergischer Schock

Vorbeugende Maßnahmen:

  • Meiden der betroffenen Gebiete. Falls ein betroffenes Gebiet trotzdem betreten werden muss (z. B. aus beruflichen Gründen), ist für Augen-, Luftwege-, Haut- und Haarschutz zu sorgen (Arbeitsschutzkleidung mit Schutzbrille und -maske).

  • Meiden jedes direkten Kontaktes mit Raupen und Nestern.

Sofortmaßnahmen nach einem Kontakt mit Raupenhaaren:

  • sofortiger Kleidungswechsel

  • Duschbad und Haarreinigung

  • Augen mit viel Wasser spülen

  • Bei beginnender Hautreaktion betroffene Stelle(n) vorsichtig mit kaltem Wasser waschen und vorsichtig trocken tupfen, besser fönen, da Trockenrubbeln die Brennhaare tiefer in die Haut treibt.

  • Erste Linderung gegen mögliche Schwellungen und Juckreiz durch Kühlung der betroffenen Hautpartie(n) mit einer Kaltkompresse.

  • Reinigung der kontaminierten Kleidung in der Waschmaschine bei mindestens 60°C zur Zerstörung des in den Brennhaaren enthaltenen Thaumetopoein.

  • Gründliche Reinigung der benutzten Gegenstände bzw. des Fahrzeugs (Schutzkleidung verwenden).

  • Achtung: ein einmal zum Entfernen von EPS-Haaren eingesetzter Staubsauger verteilt über lange Zeit diese bei jeder Benutzung neu.
Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven