Seiteninhalt

Aktuelles

 

25.08.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Mittwoch, 25.08.2021, 14:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Dienstag, 24.08.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 4.729 Personen
(+14 im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 4.470 Personen
(+5 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 179 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 80 Personen
(+14/-5 im Vergleich zur letzten Meldung)


Anzahl der stationär Behandelten: Derzeit kann eine Darstellung der im Krankenhaus stationär behandelten Personen nicht erfolgen.
Davon intensivmedizinische Behandelte:
0 Personen (keine Veränderung zur letzten Meldung)

Quote der Neuinfektionen
pro 100.000 Einw.

20,2
   

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 283 

275

3

5
SG Börde Lamstedt 98
96 (+1)
1 (-1)
1
Gem. Hagen i. Br. 253
246
1
6
SG Hemmoor

273

265 (+2)
6 (-2)
2
SG Land Hadeln 467 (+2)
439
9 (+2)
19
Gem. Loxstedt
498
479 (+1)
6 (-1)
13
Gem. Schiffdorf
406 (+1)

389

4 (+1)
13
Stadt Cuxhaven 1.366 (+4)

1.271 (+1)

32 (+4/-1)
63
Stadt Geestland 846 (+3)
784
12 (+3)
50
Gem. Wurster Nordseeküste 239 (+4)
226
6 (+4)
7
Wohnort wird noch ermittelt 0
0 0
0
Gesamt 4.729 (+14)
4.470 (+5) 
80 (+14/-5)
179
Neuinfektionen pro 100.000 EW
im Landkreis Cuxhaven:
20,2
Inzidenz Niedersachsen
Aufnahme Krankenhaus:
2
Prozentuale Intensivbettenbelegung:
1,60 %

Durchgeführte Impfungen im Impfzentrum (Stand 25.08.2021):
Erstimpfungen:
65.956                                                
Zweitimpfungen:
59.321

Hinweis: Bei der Anzahl der Zweitimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet.

Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand 23.08.2021):

Erstimpfungen:

58.048                               
Zweitimpfungen:
54.705

Hinweis: Bei der Anzahl der Erstimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet.

Quote                    
Erstimpfungen: 62,61 %;
Zweitimpfungen: 57,57 %


Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: www.rki.de/inzidenzen

Stand der Zahlen: Mittwoch, 25.08.2021, 03:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
19.08.2021 17,2
20.08.2021
20,7
21.08.2021
22,2
22.08.2021
23,7
23.08.2021
24,7
24.08.2021
20,2
25.08.2021
20,2
Einwohnende 198.038

Quote Neuinfektionen
pro 100.000 Einw. heute

20,2

Bewertung der Lage

Die heute deutlich steigenden Zahlen führen noch nicht zu einem Anstieg des vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Inzidenzwertes, denn die Übertragung der verzögert übertragenen Daten (siehe gestriger Tagesbericht) ist noch nicht erfolgt. „Nach unseren Berechnungen liegt der Inzidenzwert heute bei 27,3 und ist damit im Vergleich zum Vortag leicht gesunken“, erläutert Landrat Kai-Uwe Bielefeld und ergänzt: „Entsprechend der seit heute gültigen Landesverordnung erreichen wir mit diesem Inzidenzwert keine der festgelegten Warnstufen.“

Regelungen der neuen Corona-Landesverordnung

Mit einer heute in Kraft tretenden Verordnung hat die Landesregierung die Corona-Regelungen den veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Ausgehend davon, dass die Situation in den Krankenhäusern trotz steigender Fallzahlen weiterhin ruhig und inzwischen ein großer Teil der Bevölkerung vollständig geimpft ist, werden zur Bewertung der Lage neben dem Inzidenzwert des Landkreises nun auch die landesweite Anzahl der Patienten, die stationär aufgenommen werden müssen sowie die Belegung der Intensivstationen einbezogen.

Die jeweiligen Maßnahmen bestimmen sich anhand dreier unterschiedlicher Warnstufen. Sobald zwei der drei genannten Indikatoren Schwellenwert erreichen, muss der jeweilige Landkreis nach einer Frist von fünf Werktagen die entsprechende Warnstufe feststellen.

Alle drei Indikatoren liegen im Landkreis Cuxhaven derzeit unter dem Schwellenwert für die Feststellung der ersten Warnstufe. Im Cuxland gelten damit lediglich die Regelungen, die laut Verordnung allgemein gültig sind. Das sind zunächst die Basisschutzmaßnahmen. Die bekannten Abstands- und Hygieneregeln gelten also ebenso weiter wie die Pflicht zum Tragen einer Maske in öffentlich zugänglichen Innenräumen und dem ÖPNV. Für die einzelnen Bereiche gibt es folgende Festlegungen:

Gastronomie: Es besteht eine Maskenpflicht im Innenbereich bis der Sitzplatz eingenommen ist. Die Kontaktdaten der Gäste müssen erhoben werden. Discotheken und Clubs dürfen nur mit begrenzter Kapazität für getestete, geimpfte und genesene Personen öffnen.

Dienstleistung und Handel: Es besteht eine Maskenpflicht im Innenbereich. Bei der Ausübung körpernaher Dienstleistungen müssen die Kontaktdaten der Kunden erhoben werden.

Sport ist ohne Beschränkungen möglich. In einigen Bereichen (z.B. bei der Nutzung von Hallenbädern) müssen Kontaktdaten erhoben werden.

Veranstaltungen, Zusammenkünfte oder Sitzungen: Bei mehr als 25 Teilnehmenden müssen Kontaktdaten erhoben werden. Sofern eine Veranstaltung mit mehr als 1.000 Personen geplant ist, dürfen nur geimpfte, genesene oder getestete Teilnehmende zugelassen werden. Veranstaltungen mit über 1.000 Personen müssen vom Gesundheitsamt genehmigt werden.

Kontaktregelungen: Private Treffen und Feiern können unbeachtet der teilnehmenden Personen und Haushalte durchgeführt werden. Dennoch wird Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, empfohlen, vor Besuch eines solchen Treffens einen Test durchzuführen.

Zu Änderungen kann es kommen, wenn bei Verschlechterung der Lage in den Krankenhäusern der Inzidenzwert im Landkreis über 35 steigt beziehungsweise unabhängig von der Lage in den Kliniken dann, wenn die Inzidenz den Wert von 50 überschreitet. An dieser Stelle werden wir in diesem Fall frühzeitig über die Veränderungen informieren.

Die Regelungen der Verordnung sind in Schaubildern zusammengefasst, die Sie hier finden können. Alle Informationen zur neuen Landesverordnung finden Sie auf der Homepage des Landes Niedersachsen.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven