Kompensationsverzeichnis
Mit dem zum 1. März 2010 in Kraft getretenen Bundesnaturschutzgesetz ist die Verpflichtung zur Führung eines Kompensationsverzeichnisses eingeführt worden (§ 17 Abs. 6 BNatSchG): "Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die dafür in Anspruch genommenen Flächen werden in einem Kompensationsverzeichnis erfasst. Hierzu übermitteln die nach den Absätzen 1 bis 3 zuständigen Behörden der für die Führung des Kompensationsverzeichnisses zuständigen Stelle die erforderlichen Angaben."
Die inhatliche Ausgestaltung des Kompensationsverzeichnisses obliegt den Ländern; hierzu enthält das Bundesnaturschutzgesetz eine Verordnungsermächtigung (§ 17 Abs. 11 BNatSchG).
Die für die Führung des Kompensationsverzeichnisses zuständige Stelle ist für das Land Niedersachsen im Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz geregelt (§ 7 Abs. 1 NNatSchG): "Für die Führung des Kompensationsverzeichnisses nach § 17 Abs. 6 BNatSchG ist die Naturschutzbehörde zuständig."
Die Inhalte des Kompensationsverzeichnisses sind in der Niedersächsischen Verordnung über das Kompensationsverzeichnis (NKompVzVO) vom 1. Februar 2013 geregelt. Demzufolge sind im Kompensationsverzeichnis die folgenden Angaben zu erfassen (§ 1 NKompVzVO):
"1. Die Bezeichnung der nach § 17 Abs. 6 BNatSchG übermittelnden Behörde,
2. das Datum und das Aktenzeichen der Entscheidung, mit der eine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme festgesetzt oder die Festsetzung einer Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme geändert worden ist,
3. die Lage der für die Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme in Anspruch genommenen Fläche durch Angabe des Namens der Gemeinde, in deren Gebiet die Fläche liegt, der Gemarkung, der Flur und der Flurstücksnummer,
4. eine Kartendarstellung der für die Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme in Anspruch genommenen Fläche auf der Grundlage des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems ALKIS."
§ 17 Abs. 6 BNatSchG gilt aufgrund der Sonderregelung des § 18 BNatSchG nicht für bauplanungsrechtlich dargestellte oder festgesetzte Kompensationsmaßnahmen. Die Aufnahme dieser Maßnahmen und der ihnen zugeordneten Flächen in das Kompensationsverzeichnis ist jedoch sinnvoll und sollte deshalb angestrebt werden - so der Niedersächsische Landkreistag.
Die vorliegenden fachlichen Grundlagen für den Aufbau und die Führung eines Kompensationsverzeichnisses - vor allem vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz und vom Niedersächsischen Landkreistag - wurden soweit wie möglich und sinnvoll berücksichtigt.
Kartendienst Kompensationsflächen
Dieser Kartendienst enthält eine Darstellung von 3.163 Kompensationsflächen für den Bereich des Landkreises Cuxahven (ohne Stadt Cuxhaven). Dieses stellt nur einen kleinen Teil der rechtlich gesicherten Kompensationsfläcen dar; diese Zahl wird für den Landkreis Cuxhaven (ohne Stadt Cuxhaven) auf etwa 10.000 Flächen geschätzt.
Kartendienst ''Kompensationsflächen'' starten
Die Inhalte dieses Kartendienstes sind mit großer Sorgfalt zusammengestellt worden. Im Zweifel gelten die bei der zuständigen Zulassungsbehörde bzw. der zuständigen Naturschutzbehörde vorliegenden Original-Unterlagen.
Die Darstellung der fachlichen Inhalte des Kartendienstes kann bis zum Maßstab 1:500 vergrößert werden.
Weitere Informationen zum Inhalt, zum Darstellungsmaßstab und zur Aktualität der im Kartendienst enthaltenen Daten finden Sie im Kartendienst unter "Hinweise" bzw. über den nachfolgenden Link:
Hinweise zum Kartendienst ''Kompensationsflächen''
Das ebenfalls im Kartendienst verlinkte "Impressum" enthält Angaben zum Herausgeber und zum Copyright; Sie können es auch über den nachfolgenden Link aufrufen:
Impressum zum Kartendienst ''Kompensationsflächen''
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen maßstabsgerechten Ausdruck erhalten wollen, müssen Sie im Drucker-Dialog des Adobe Readers die Einstellung "Tatsächliche Größe" unter "Seite anpassen" auswählen. - Bei der Suche ist die Beachtung der Groß- und Kleinschreibung wichtig.
Kommentare und Hinweise zu diesem Kartendienst nimmt der GIS-Service des Landkreises Cuxhaven gern entgegen.