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Aktuelles

 

13.11.2017

Falsche Zeit für freudige Feste - Stille Feiertage im November sollten beachtet werden

Im November 2017 weist der Kalender zwei „stille Feiertage“ aus: Volkstrauertag am 19.11.2017 und Totensonntag am 26.11.2017.

Der Landkreis Cuxhaven bittet alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, an diesen Tagen die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage zu beachten und auf den ernsten Charakter dieser besonderen Feiertage Rücksicht zu nehmen.

An den beiden Feiertagen sind von 05.00 Uhr morgens an Veranstaltungen in Restaurants, Cafes, Bars, Kneipen und Diskotheken, die über den bloßen Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, verboten.

Ebenfalls nicht gestattet sind öffentliche Sportveranstaltungen gewerblicher Art. Nicht gewerbliche öffentliche Sportveranstaltungen sind nicht erlaubt, wenn sie mit Auf- und Umzügen, Unterhaltungsmusik oder Festveranstaltungen verbunden sind. Unter das Feiertagsverbot fallen auch sonstige öffentliche Veranstaltungen, außer, wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen.

Zulässig sind nichtgewerbliche Ausstellungen, die weder durch ein Beiprogramm noch auf andere Weise den ernsten Charakter dieser Feiertage beeinträchtigen.

In Zweifelsfällen erteilen die Ordnungsämter der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden Auskunft.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven