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Aktuelles

 

09.11.2017

Haben Sie Interesse an der Tätigkeit als Jugendschöffe?

Informationen zur Jugendschöffenwahl 2018

Im Jahr 2018 werden deutschlandweit neben den Schöffinnen und Schöffen auch die Jugendschöffinnen und -schöffen für die Strafgerichte neu gewählt.

Die neue Amtszeit beginnt am 1. Januar 2019 und dauert fünf Jahre bis Ende 2023.

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die bei der Urteilsfindung das gleiche Stimmrecht haben wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Sie sind Teil der vom Volk ausgehenden Staatsgewalt nach Art. 20 des Grundgesetzes.

Voraussetzung für die Ausübung des Schöffenamtes ist die deutsche Staatsbürgerschaft und ein Alter zwischen 25 - 70 Jahren. Auch dürfen die Bewerberinnen und Bewerber nicht vorbestraft sein.

Von den Jugendschöffen werden über die allgemeinen Voraussetzungen der Schöffen hinaus auch eine erzieherische Befähigung und eine entsprechende Erfahrung in der Jugenderziehung erwartet. Diese Voraussetzung braucht nicht beruflich erworben sein. Auch ein entsprechendes ehrenamtliches Engagement oder die Erfahrung durch die Erziehung von eigenen oder auch Pflegekindern werden begrüßt.

Die Jugendschöffen für die Jugendschöffengerichte Cuxhaven, Langen und Otterndorf sowie für die Jugendstrafkammer in Stade werden auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Cuxhaven gewählt. Dabei sollen je zur Hälfte Männer und Frauen vorgeschlagen werden.

Eine Bewerbung um Aufnahme in die Vorschlagsliste durch Personen mit Interesse für dieses Ehrenamt ist möglich und wird gerne entgegengenommen.

Das Schöffenamt ist ein interessantes Ehrenamt mit besonderer Verantwortung. Durch Schöffinnen und Schöffen werden die Bürger an der Rechtsfindung beteiligt. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sichern den lebensnahen Sachverstand von Laien. Sie wirken an der Verhandlung in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie die Berufsrichter mit. Gegen die Stimmen beider Schöffen kann in Deutschland kein Angeklagter verurteilt werden, denn jedes Urteil muss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Gerichts gefasst werden.

Bewerbungen ab sofort

Wenn Sie sich für eine Tätigkeit als Jugendschöffe interessieren, können Sie sich ab sofort beim Jugendamt des Landkreises Cuxhaven melden.

Ein Bewerbungsformular sowie weiterführende Links finden Sie unter dem Themenbereich „Kinder, Jugendliche und Familien“ auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven: www.landkreis-cuxhaven.de, Stichwort Schöffenwahl 2018 oder klicken Sie hier.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven