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Aktuelles

 

11.07.2017

Kindertagespflegepersonen gesucht

Verbesserungen der finanziellen Leistungen ab 01.08.2017

Kindertagespflegepersonen werden weiter gesucht. Sowohl Frauen als auch Männer, die verantwortungsbewusst und flexibel sind und sich der herausfordernden Aufgabe der Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern widmen wollen, sind herzlich willkommen.

Interessenten wenden sich bitte an das Familien- und Kin-derservicebüro im Jugendamt des Landkreises Cuxhaven.

Voraussichtlich im Oktober 2017 beginnt bei der Volks-hochschule der Stadt Cuxhaven ein neuer Kurs zur Qualifi-zierung in der Kindertagespflege.

Wer sich für diese verantwortungsvolle Tätigkeit interessiert und gerne Kinder betreuen möchte, kann sich beim Ju-gendamt im Familien- und Kinderservicebüro von der zuständigen Fachberaterin informieren lassen.

Kindertagespflege ist die familiennahe, personenbezogene Betreuung von Kindern im Alter von null bis drei Jahren bei einer Kindertagespflegeperson. Kindertagespflege ist sehr flexibel, individuell und passgenau.

Insbesondere sehr kleine Kinder sind sehr schutzbedürftig und brauchen viel Nähe, Sicherheit und Geborgenheit.

Die Kindertagespflegeperson betreut die Kleinsten liebevoll in kleiner Anzahl in ihren eigenen familiären oder sonstigen geeigneten Räumlichkeiten. Sie bietet einen überschaubaren Rahmen mit einem geregelten Tagesablauf und einem zuverlässigen Umfeld.

In ihrer Tätigkeit erfüllt die Kindertagespflegeperson den gesetzlichen Auftrag der Bildung und Förderung der ihr anvertrauten Kinder. Sie ermöglicht ihren Schützlingen, im familiären Alltag die Umwelt zu entdecken, wichtige Lernerfahrungen zu machen und Beziehungen aufzubauen.

Durch die personenbezogene Betreuung entsteht eine enge Bindung an die Tagespflegeperson. Diese gibt eine sichere Basis für das Kind und ist eine Voraussetzung für frühkindliche Bildung. Aus dieser Sicherheit heraus kann das Kind sich in die Welt hinein bewegen und seinem Entdeckergeist nachgehen. Dabei wird es von der Tagespflegeperson intensiv beobachtet, liebevoll begleitet und unterstützt.

Eine Kindertagespflegeperson kann bis zu fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder betreuen. Dafür wird eine Pfle-geerlaubnis benötigt, für die die persönliche Eignung, die Eignung der Räumlichkeiten und die vertieften Kenntnisse in der Ausübung der Tätigkeit Voraussetzung sind.

Die Tagespflegepersonen sind in der Regel nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI-Curriculum) mit einer Ausbildung von 160 Stunden qualifiziert oder haben eine pädagogische Ausbildung.

Die bestehende Satzung zur Kindertagespflege im Landkreis Cuxhaven wurde überarbeitet und sieht nun in einigen wesentlichen Punkten Verbesserungen vor.

Hierbei steht der Gedanke einer fortlaufenden fachlichen Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege mit ihren hohen Standards im Vordergrund.

Zur Anerkennung von Qualifizierung, Erfahrung und Fortbil-dung ist zukünftig eine an diesen Kriterien orientierte Staf-felung des Entgelts wie folgt vorgesehen:

Ab 01. August 2017 erhält eine Kindertagespflegeperson mit einer Grundqualifizierung von 160 Std. gemäß dem DJI-Curriculum ein Entgelt von 4,10 € statt 3,90 € je Kind und Betreuungsstunde.

Eine Kindertagespflegeperson mit einer Grundqualifizierung von 160 Std. gemäß DJI-Curriculum sowie 5 Jahre durchge-hender Tätigkeit als Tagespflegeperson ab erstmaliger Erteilung der entsprechenden Erlaubnis zur Kindertagespflege und zusätzlich 100 Std. durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe anerkannte Fortbildung während dieser 5 Jahre erhält 4,40 € pro Kind und Betreuungsstunde.

Eine pädagogische Fachkraft erhält ein Entgelt von 4,40 € pro Kind und Betreuungsstunde.

Eine pädagogische Fachkraft mit 5 Jahren durchgehender Tätigkeit als Tagespflegeperson ab erstmaliger Erteilung der entsprechenden Erlaubnis zur Kindertagespflege und zusätzlich 100 Std. durch den öffentlichen Träger der Ju-gendhilfe anerkannte Fortbildung während dieser 5 Jahre erhält 4,70 € pro Kind und Betreuungsstunde.

Auch die Kostenbeitragsregelungen für die Eltern, die Kindertagespflege in Anspruch nehmen, wurden neu gefasst. Grundlage für den Kostenbeitrag ist das Einkommen der Eltern in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Kindertagespflege, sofern sich das Einkommen während der Inanspruchnahme der Kindertagespflege nicht um mindestens 30 % verändert.

Der Kostenbeitrag wird nun nicht mehr anhand von Stufen des Betreuungsumfangs, sondern aufgrund eines Kostenbeitrags je Betreuungsstunde berechnet. Diese Umgestaltung dient einer gerechteren Beitragserhebung. Sie soll für den Landkreis insgesamt weder zu Mehr- noch zu Mindereinnahmen führen.

Die Umsetzungsarbeiten zu den Satzungsänderungen haben bereits begonnen, werden möglicherweise aber nicht vollständig bis zum 01.08.2017 abgeschlossen sein.

Im Landkreis Cuxhaven werden derzeit über 500 Kinder in Kindertagespflege von ca. 100 Kindertagespflegepersonen betreut.

 

Kontaktdaten Jugendamt:

E-Mail: FKSB(at)landkreis-cuxhaven.de

Tel.: 04721 – 66 2869 (Frau Köhler).

 

Kontaktdaten VHS Volkshochschule der Stadt Cuxhaven:

E-Mail: info(at)vhs-cuxhaven.de

Tel.: 04721 7352-0

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven