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Aktuelles
02.03.2017
Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung für die Errichtung un den Betrieb von sieben Windenergieanlagen im Windpark Oberndorf, Samtgemeinde Land Hadeln, Landkreis Cuxhaven
Am 10.02.2017 wurde die sofortige Vollziehung der 1. Änderungsgenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vom 29.12.2016 - Az. 63 ImG 24/2012 - mit Ausnahme der Fundament- und Hochbauarbeiten an den Windkraftanlagen und mit Ausnahme von Kranstellflächen, die der statischen Prüfung bedürfen, angeordnet. Diese Entscheidung wird hiermit bekanntgegeben.
Cuxhaven, 10.02.2017 | LANDKREIS CUXHAVEN |
Der Landrat In Vertretung Jochimsen Erster Kreisrat |