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Aktuelles

 

08.12.2016

Ergebnis der standortbezogenen Umweltverträglichkeitsvorprüfung des Windparks bei Kehdingbruch/Bülkau (Samtgemeinde Land Hadeln)

Entsprechend § 3a Satz 2, zweiter Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) in der zurzeit gültigen Fassung wird folgendes bekannt gemacht:

Die Firma Bürgerwindpark Kehdingbruch GmbH, Hans-Dietrich Martens, Westerende 52 in 21785 Belum, hat beim Landkreis Cuxhaven die Genehmigung für ein Teilrepowering des Windparks Kehdingbruch beantragt. Geplant und beantragt ist der Rückbau von 4 von 6 vorhandenen Windenergieanlagen des Typs Enercon E-66 und im Anschluss die Neuerrichtung und der Betrieb von 4 Windenergieanlagen. 3 x WEA vom Typ Enercon E-82 E2 mit 2,3 MW , Nabenhöhe 98,38 m, Rotordurchmesser 82 m, Gesamthöhe 139,38 m; und 1 x WEA vom Typ Enercon E-82 E4 mit 2,35 MW, Nabenhöhe 58,90 m, Rotordurchmesser 82 m, Gesamthöhe 99,90 m. Weiterhin sind im Windpark Kehdingbruch ergänzende wegebaulichen Maßnahmen und vier Kranstellflächen beantragt. Alle Maßnahmen wurden entspr. §§ 4, 16, 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) in der zurzeit gültigen Fassung - in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 des Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) vom 02. Mai 2013 (BGBl. I S. 973) in der zurzeit gültigen Fassung -. Verfahrensart: „V“ - beantragt. Bauorte der 4 WEA sind in der Gemarkung Kehdingbruch:
 
WEA 1 (E82-E2): Gemarkung Kehdingbruch, Flur 7, Flurstück 23/1
WEA 2 (E82-E2): Gemarkung Kehdingbruch, Flur 7, Flurstück 52/1
WEA 3 (E82-E2): Gemarkung Kehdingbruch, Flur 6, Flurstück 1/3
WEA 4 (E82-E4): Gemarkung Kehdingbruch, Flur 6, Flurstück 23/2.

Entsprechend § 3e Abs.1 Nr. 2 UVPG i. V. m. § 3c Abs. 1 S.1 und 3 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung unter Einbeziehung bestehender WEA, die nach dem 03.08.2001 genehmigt wurden und für die bisher keine UVP durchgeführt worden ist, vorzunehmen. Die für das geplante Vorhaben vorgesehene standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.
Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben.

Das vorstehende Ergebnis wird hiermit bekannt gemacht.
Cuxhaven, 08.12.2016 LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat
In Vertretung
Jochimsen
Erster Kreisrat

Hinweis:
Die vorstehende Bekanntmachung ist am 08.12.2016 im Amtsblatt des Landkreis Cuxhaven und in der Niederelbe-Zeitung versehentlich hinter dem Wort „Umweltverträglichkeitsprüfung“ mit dem Zusatz „und der Genehmigung“ erfolgt. Der Wortlaut „und der Genehmigung“ wurde gestrichen. Eine entsprechende Richtigstellung wird ergänzend im Amtsblatt und der Niederelbe-Zeitung erfolgen.