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Aktuelles

 

09.03.2016

Die Restmüllbehälter im Landkreis müssen ab sofort mit neuen Gebührenplaketten versehen sein

Neue Plaketten für die Restmüllbehälter für die Jahre 2016 und 2017 wurden den Haushalten im Landkreis Cuxhaven (ohne Stadt Cuxhaven) mit den Müllgebührenbescheiden zugesandt.

Die Plaketten dienen als Nachweis dafür, dass die Entsorgungsgebühr auch der tatsächlichen Behältergröße entspricht, und müssen gut sichtbar auf die Deckel der Mülltonnen geklebt werden. Weiße Plaketten mit dem Aufdruck „60 l“, „80 l“, „120 l“ oder „240 l“ sind für Behälter mit 14-täglicher Abfuhr vorgesehen. Plaketten in Altrosa mit dem Aufdruck „60 l“ oder „80 l“ müssen auf Behälter mit 4-wöchentlicher Abfuhr geklebt werden.

Was müssen die Bürgerinnen und Bürger tun?
Stimmen die Angaben von Plakette, Abfuhrrhythmus und Behältergröße, soll die Plakette auf eine saubere, trockene und frostfreie Stelle des Behälterdeckels geklebt werden.
Haushalte, die eine Plakette mit einem vom tatsächlichen Behältervolumen abweichenden Aufdruck oder gar keine Plakette erhalten haben, sollten sich umgehend an ihre zuständige Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt wenden und die Unstimmigkeiten beheben. Die Telefonnummer der zuständigen Gemeinde steht im Abfallkalender auf Seite 1 unten.

Ab sofort wird von den Entsorgungsunternehmen kontrolliert, ob die Restmüllbehälter ordnungsgemäß bereitgestellt werden. Wenn die Plakette fehlt bzw. Plakettenaufdruck und Behältervolumen nicht übereinstimmen, werden die Behälter zwar noch einmal geleert, die Bürgerinnen und Bürger aber auf die Unstimmigkeiten mittels einer gelben Banderole hingewiesen, die am Behälter angebracht wird. Bei der darauffolgenden Abfuhr werden die Restabfallbehälter nicht mehr geleert, wenn die Angaben auf der Plakette und die Behältergröße unterschiedlich sind. Das wird nun mit einer roten Banderole angezeigt.

Übrigens werden auch andere Verstöße gegen die Abfallsatzung ebenfalls mit den gelben und roten Banderolen angezeigt: Dabei kann es sich um Restmüllbehälter handeln, die so voll sind, dass der Deckel nicht geschlossen werden kann oder um solche, die zu schwer befüllt sind, oder Restmüllbehälter mit Stoffen, die von der Abfuhr ausgeschlossen sind.

Fragen zum Thema „Restmüllgebührenmarken“ beantworten die Samtgemeinden / Gemeinden / Stadt Geestland und die Abfallberatung des Landkreises Cuxhaven, Telefon (04721) 66-2606 oder E-Mail: abfallberatung(at)landkreis-cuxhaven.de.

 

 

 

 

 

 

 

 

Gelbe Banderole: Jetzt wird es höchste Zeit für die neue Gebührenplakette

 

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven