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Amtliche Bekanntmachungen

15.07.2017

Bekanntmachung des Landkreises Cuxhaven über die Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Landkreis Cuxhaven zur Sicherung von FFH-Gebieten

Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) ist der Landkreis Cuxhaven verpflichtet, die von der EU anerkannten Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Gebiete zu schützen und in einem für den Schutzzweck günstigen Zustand zu erhalten.

Aus diesem Grund hat der Kreistag des Landkreises Stade in seiner Sitzung am 6. Februar 2017 die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Oederquarter Moor “ in der Gemeinde Oederquart, Samtgemeinde Nordkehdingen, Landkreis Stade und der Gemeinde Osten, Samtgemeinde Hemmoor, Landkreis Cuxhaven beschlossen. Der Kreistag des Landkreises Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 7. Juni 2017 sein Einvernehmen zu dieser Verordnung erteilt.

Die Verordnung wurde im Amtsblatt des Landkreises Cuxhaven vom 13. Juli 2017 unter der laufenden Nummer 152 bekannt gemacht und kann während der allgemeinen Öffnungszeiten beim Landkreis Cuxhaven, Naturschutzamt, Zimmer 214, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven eingesehen werden.

Auf die Bekanntmachung der o. g. Verordnung wird hiermit hingewiesen.

Cuxhaven, 13.07.2017 LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat
Bielefeld