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Amtliche Bekanntmachungen

12.11.2015

Bekanntmachung gem. § 3a Satz 2 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) in der zur Zeit gültigen Fassung

Die Agrar-Energie Wremen GmbH & Co. KG, hat mit Antrag vom 10.09.2013 die Genehmigung für die Erweiterung und Änderung einer Anlage zur Gewinnung von Biogas durch Errichtung einer Fahrsiloanlage mit 2-Kammer-System, Errichtung eines Gärrestlagers mit Gasspeicherdach, Änderung der Inputstoffe, Erhöhung der Gasproduktion, Standortänderung der vorhandenen Behälter, Standortänderung der BHKW-Betonschallhaube, Änderung der Ausführung des Fahrsilos, sowie Änderung des Pumpengebäudes mit Eintragssystem gemäß §§ 4 und 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit Ziffern 7.1.5, 8.6.3.2, 9.36, 9.1.1.2 und 1.2.2.2 des Anhanges 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) vom 02. Mai 2013 (BGBl. I S. 973) in der zur Zeit gültigen Fassung beantragt. Baugrundstück ist das Grundstück Sieverner Specken 1, 27639 Wurster Nordseeküste, in der Gemarkung Wremen, Flur 113, Flurstück 9.

Entsprechend § 3c Satz 1 UVPG in Verbindung mit Ziffer 8.4.2.1, der Anlage 1 zum UVPG ist für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden soll, vorzunehmen.

Die für das geplante Vorhaben vorgesehene Vorprüfung des Einzelfalles hat ergeben, dass für das geplante Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.

Das vorstehende Ergebnis wird hiermit bekannt gemacht. 

Cuxhaven, 12.11.2015 LANDKREIS CUXHAVEN
  Der Landrat