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Amtliche Bekanntmachungen

19.02.2015

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für den Anbau eines Hähnchenmaststalles in Geestland (Elmlohe), Landkreis Cuxhaven

Der Schultze-Brauer GbR, Geesteallee 8, 27624 Geestland (Elmlohe) wurde am 09.02.2015 die Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für den Anbau eines Hähnchenmaststalles mit insgesamt 39.800 Stallplätzen (an einen vorhandenen Hähnchenmaststall mit 39.800 Stallplätzen) erteilt. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für das Jahr 2015 vorgesehen. Bauort ist das Flurstück 14/2, Flur 103 in der Gemarkung Elmlohe.                    
Die Genehmigung erfolgte unter Aufnahme von Nebenbestimmungen (Aufschiebende Bedingungen, Auflagen), Inhaltsbestimmungen und Hinweisen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, einzulegen. 
Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides ist vom 20.02.2015 bis zum 05.03.2015 zur Einsicht ausgelegt. Der Bescheid (inklusive der Begründung) kann im genannten Zeitraum beim Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr) eingesehen werden. Ebenso ist eine Einsichtnahme bei der Stadt Geestland, Rathaus II, Am Markt 8, 27624 Geestland, zu den üblichen Geschäftszeiten möglich. 
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (06.03.- 07.04.2015) können der Bescheid und seine Begründung von denen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Cuxhaven, Az.: 63 ImG 30/2012, 27470 Cuxhaven, schriftlich angefordert werden.

Cuxhaven, 19.02.2015 LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat
In Vertretung

Jochimsen
Erster Kreisrat