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Amtliche Bekanntmachungen

19.02.2015

Bekanntmachung gem. § 3a Satz 2 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) in der zur Zeit gültigen Fassung

Herr Rainer Haack hat Herr Ernst-Heinrich Blohm und die Anja und Ernst-Heinrich Blohm GbR, Esch 2, 21785 Belum, haben mit Antrag vom 16.09.2013 den Neubau eines Boxenlaufstalles für 296 Kühe in zwei Bauabschnitten sowie den Neubau eines Güllesilos mit 6.000 m³ Inhalt und den Neubau von Siloplatten mit Sammelgrube gemäß §§ 4, 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit den Ziffern 7.1.11.3, Verfahrensart „V“ und 9.36, Verfahrensart „V“ des Anhanges der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) vom 02. Mai 2013 (BGBl. I S. 973) in der zur Zeit gültigen Fassung beantragt. Bauort sind die Flurstücke in der Stadt Geestland (Lintig) und Gemarkung Meckelstedt, Flur 4, Flurstücke 58/2, 57/5 und 57/2.

Entsprechend § 3c Satz 2 UVPG in Verbindung mit Ziffer 7.11.3, Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden soll, vorzunehmen.

Die für das geplante Vorhaben vorgesehene Vorprüfung des Einzelfalles hat ergeben, dass für das geplante Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben.

Das vorstehende Ergebnis wird hiermit bekannt gemacht.

Cuxhaven, 19.02.2015 LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat
In Vertretung

Jochimsen
Erster Kreisrat