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Amtliche Bekanntmachungen

06.11.2014

Bekanntmachung gem. § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) in der zur Zeit gültigen Fassung

Die „Ingenieurbüro-Wind-Energie GmbH“ (IWE GmbH) , Wesermünder Str. 1 a, 27729 Hambergen, hat mit dem Antrag vom 16.12.2013 eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) mit einer Nennleistung von je 3,05 MW, einer Nabenhöhe von 135,40 m, einem Rotordurchmesser von 101 m und einer Gesamthöhe von 185,90 m sowie wegebauliche Maßnahmen und Kranstellflächen zur Erweiterung des vorhandenen Windparks in Bramstedt-Wittstedt gemäß §§ 4, 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Ordnungsnummer 1.6.2 im Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) vom 2. Mai 2013 (BGBl. l S. 973) in der zur Zeit gültigen Fassung beantragt.

Bauorte für die beantragten vier WEA sind die Flurstücke 24/1, 26/1 und 28/10 der Flur 8 in der Gemeinde Bramstedt, Gemarkung Wittstedt.

Entsprechend § 3c Satz 1 UVPG in Verbindung mit Ziffer 1.6.2, Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden soll, vorzunehmen.

Die für das geplante Vorhaben vorgesehene allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles hat ergeben, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben.

Das vorstehende Ergebnis wird hiermit bekannt gemacht.

 

Cuxhaven, 06.11.2014 LANDKREIS CUXHAVEN
  Der Landrat