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Amtliche Bekanntmachungen

23.01.2014

Bekanntmachungen im Rahmen von zwei Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von 12 Windenergieanlagen in den Gemarkungen Geversdorf und Oberndorf nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

 – Information der Öffentlichkeit nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG)–

Bekanntmachung des Landkreises Cuxhaven Az. ImG 23/2012 und ImG 24/2012.

Die Firmen Denker & Wulf AG, Windmühlenberg, 24814 Sehestedt und Windpark Infrastruktur Oberndorf Intern GmbH & Co. KG, Alter Weg 23, 27478 Cuxhaven haben beim Landkreis Cuxhaven jeweils eine Genehmigung gem. § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), in der derzeit geltenden Fassung, zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen beantragt. Die Fa. Denker & Wulf AG, Windmühlenberg, 24814 Sehestedt beantragt die Genehmigung für fünf Windenergieanlagen an den Standorten in der Gemarkung Geversdorf, Flur 5, Flurstück 43/2, Flur 6, Flurstücke 30/1, 27/1, 46/8 und 104/1. Die Fa. Windpark Infrastruktur Oberndorf Intern GmbH & Co. KG, Alter Weg 23, 27478 Cuxhaven beantragt die Genehmigung für sieben Windenergieanlagen in der Gemarkung Oberndorf, Flur 2, Flurstücke 7 und 45, Flur 3, Flurstücke 44, 47, 18, 50, 51 und 26.

Die 12 jetzt beantragten Windenergieanlagen bilden zusammen mit einer im Nachbarkreis Stade beantragten Windenergieanlage sowie drei im Landkreis Stade verbleibenden Windenergieanlagen zukünftig eine Windfarm mit insgesamt 16 Windenergieanlagen.

Die Antragsunterlagen lagen vom 16.08.2013 bis einschließlich 16.09.2013 zur Einsicht aus. Einwendungen konnten vom 16.08.2013 bis einschließlich 30.09.2013 schriftlich erhoben werden. Die öffentliche Erörterung der fristgerecht erhobenen Einwendungen erfolgte am 17.12.2013.

Nach der Auslegung der Antragsunterlagen und der Erörterung der Einwendungen sind beim Landkreis Cuxhaven bislang folgende Unterlagen eingegangen:

Die nachgereichten Unterlagen sind nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG) über einen Link hinter den oben aufgeführten Bezeichnungen zugänglich gemacht. Zur Orientierung sind auch die Kurzbeschreibungen der Vorhaben ins Internet eingestellt. Darüber hinaus wird auf Antrag beim Landkreis Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven Zugang zu den o. g. Informationen gewährt. Sollten weitere Unterlagen beim Landkreis Cuxhaven eingehen, werden diese ebenfalls nach dem NUIG zugänglich gemacht.

Diese Information der Öffentlichkeit nach NUIG stellt keine erneute Auslegung der Antragsunterlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz dar, sie eröffnet auch keine neue Einwendungsfrist.

Cuxhaven, 23.01.2014 LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat

In Vertretung
Jochimsen
Erster Kreisrat