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Amtliche Bekanntmachungen

23.05.2013

Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 in den Schöffengerichten Cuxhaven, Langen und Otterndorf und der Strafkammer am Landgericht Stade

  
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 09.04.2013 den Beschluss über die Vorschlagslisten für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das Landgericht Stade und die Amtsgerichte Cuxhaven, Langen und Otterndorf gefasst.

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 27.05.2013 bis 31.05.2013 zu jedermanns Einsicht im Jugendamt des Landkreises Cuxhaven, Rohdestraße 2, 27472 Cuxhaven, Zimmer 2.01, während der Sprechzeiten öffentlich aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll beim Landkreis Cuxhaven, Jugendamt 27470 Cuxhaven Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. 
 

Cuxhaven, 23.05.2013 LANDKREIS CUXHAVEN
  Der Landrat