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Betreuungsstelle des Landkreises Cuxhaven

Wer denkt schon in guten Zeiten daran, dass sich alles von heute auf morgen ändern könnte? Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden von uns in die Lage bringen, nicht mehr selbständig handeln und keine sinnvollen Entscheidungen mehr treffen zu können. Dann bietet das Betreuungsrecht einen Schutz.

Eine rechtliche Betreuung wird notwendig, wenn eine volljährige Person ihre Angelegenheiten aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr selbst besorgen kann.


Allgemeine Informationen zur rechtlichen Betreuung

  • Ein Betreuer oder eine Betreuerin wird nur bestellt, wenn dies notwendig ist.
  • Gegen den Willen der betroffenen Person kann nur in Ausnahmefällen und nach eingehender Prüfung eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.
  • Betreuer oder Betreuerinnen werden nur für die Aufgabenbereiche bestellt, in denen eine rechtliche Betreuung tatsächlich erforderlich ist.

Aufgaben der Betreuungsstelle

  • Beratung über Antrag auf Einrichtung einer Betreuung,
  • Prüfung der Erforderlichkeit einer gesetzlichen Betreuung, ggfs. durch Hausbesuche und Gespräche,
  • Unterstützung des Amtsgerichtes,
  • Beratung und Unterstützung der Betreuer, Betreuerinnen und betreuten Personen,
  • Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes zur Einführung und Fortbildung der Betreuerinnen und Betreuer,
  • Information über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen,
  • Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 10,-- €,
  • Gewinnung geeigneter ehrenamtlicher Betreuerinnen oder Betreuer für eine Betreuungsübernahme,
  • Benennung geeigneter Betreuerinnen oder Betreuer gegenüber dem Betreuungsgericht.

Aufgaben eines rechtlichen Betreuers / einer rechtlichen Betreuerin

Der Betreuer oder die Betreuerin hat die Angelegenheiten der betreuten Person so wahrzunehmen, dass diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihr Leben nach ihren Wünschen gestalten kann (§ 1821 Absatz 2 BGB).

 

 Was kann ich vorsorgend tun?

 Durch einen Unfall, eine Erkrankung oder im Alter kann jeder in die Situation geraten, nicht mehr selbst für sich entscheiden zu können. Durch das Selbstbestimmungsrecht können Angehörige nicht automatisch alle rechtsverbindlichen Entscheidungen für die betroffene Person treffen.

Es gibt mehrere Vorsorgemöglichkeiten:

    • Diese Vollmacht wird für den Fall, dass eine eigene Hilflosigkeit eintritt, ausgestellt. Die bevollmächtigte Person kann ab dem Eintritt der Hilflosigkeit den Betroffenen rechtswirksam vertreten.
    • Die zu bevollmächtigende Person sollte unbedingt eine Person Ihres Vertrauens sein.
    • Eine Kontrolle der Vollmacht und der Vollmachtausübung durch das Amtsgericht findet nicht statt.
    • Diese Verfügung empfiehlt sich, wenn man bestimmen möchte, wer im Betreuungsfall die rechtliche Betreuung führen soll.
    • Es kann in dieser Verfügung im Vorfeld festgelegt werden, wie das eigene Leben von einem durch das Amtsgericht bestellten Betreuer oder einer Betreuerin gestaltet werden soll oder auch nicht
    • Mit einer schriftlichen Patientenverfügung kann man, für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit, für die Zukunft festlegen ob und wie man in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchte.

Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Wir bitten um Terminvereinbarung!

Durch die Urkundspersonen der Betreuungsbehörde werden Unterschriften oder Handzeichen unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gemäß § 7 BtOG beglaubigt.
Mit der Beglaubigungsmöglichkeit durch die Betreuungsstelle soll die Rechtswirkung von vorsorgenden Verfügungen gestärkt werden. Die Aufgaben der Notare und Notarinnen bleiben davon unberührt.

Hilfe bei der Formulierung und inhaltliche Abfassung der vorsorgenden Dokumente ist nicht unsere Aufgabe.

Zur Beglaubigung Ihres Dokumentes bringen Sie bitte mit:

Wir bitten um Terminvereinbarung!

 

Formulare



Informationen und Formulare in Leichter Sprache


Informationen zum Datenschutz

 Hilfreiche Links

 

Informations- und Fortbildungsveranstaltungen

Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für Vollmachtnehmer und Vollmachtnehmerinnen, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, sowie Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen bietet der Betreuungsverein der AWO Elbe Weser e.V. an.

AWO Elbe Weser e.V. 
Lange Straße 36
27404 Zeven
Telefon 04281 717 32 30
Telefax 04281 9840168
E-Mail: m.schmelzer(at)awo-row.de

Weitere Informationen finden sie auf der Webseite des Betreuungsvereins der AWO Elbe Weser e.V.

Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns an:

Telefon: 04721 59183-11
Fax: 04721 66-270452
E-Mail: betreuungsstelle(at)landkreis-cuxhaven.de
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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsstelle des Landkreises Cuxhaven