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- Kurzzeitkennzeichen

Die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens ist gestattet...

  • für Fahrzeugüberführungen oder Probefahrten mit gültiger Hauptuntersuchung (HU)
  • zur Vorstellung des Fahrzeugs zur HU bei einer Prüforganisation oder für Fahrten zur Werkstatt, wenn keine HU vorliegt. Es darf dazu im eigenen Zulassungsbezirk und in einen angrenzenden Zulassungsbezirk gefahren werden.
  • HINWEIS: Fahrzeug muss abgemeldet sein

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

  • elektronische Versicherungsbestätigung für ein Kurzzeitkennzeichen (evB-Nummer)
  • Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
  • Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein (ausgedruckte Kopie ausreichend)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) / Sicherheitsprüfung (ausgedruckte Kopie ausreichend)
  • Bei juristischen Personen oder selbständig Gewerbetreibenden wird zusätzlich ein Auszug aus dem Gewerbe- oder Handelsregisterauszug benötigt.
  • Beauftragte benötigen eine Vollmacht, den eigenen Personalausweis sowie den des Vollmachtgebers.

Das Kurzzeitkennzeichen ist ab Tag der Antragstellung bis zu 5 Tage gültig.

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