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Wasserwirtschaft

Der Schutz und die Nutzung des Wassers (Oberirdische Gewässer, Küstengewässer, Meeresgewässer und Grundwasser) sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und im Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) geregelt.


Kartendienst zur Wasserwirtschaft

Dieser Kartendienst enthält eine Vielzahl von Themen für den Themenbereich Wasserwirtschaft; diese sind in den Gruppen "Gewässer", "Bauwerke und Anlagen", "Schutzgebiete" und "Verbandsgebiete" zusammengefasst worden sind. Die Darstellungen dieses Kartendienstes beziehen sich i.d.R. auf den Bereich des Landkreises Cuxhaven (ohne Stadt Cuxhaven); für den Bereich der Stadt Cuxhaven ist die dortige Untere Wasserbehörde und Untere Deichbehörde zuständig. Über die Grenzen des Landkreises Cuxhaven (mit Stadt Cuxhaven) hinausgehende Gebiete - wie Verbandsgebiete und Wasserschutzgebiete - werden in diesem Kartendienst nicht dargestellt.

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Die Verordnungen zu den Wasserschutzgebieten und Überschwemmungsgebieten sind in diesen Kartendienst integriert worden.

Weitere Informationen zu einzelnen Objekten - wie beispielsweise die Bezeichnung eines Gewässers, die Art eines Bauwerks oder die Flächengröße eines Verbandsgebietes - erhalten Sie über das Werkzeug "Daten abfragen".

Die Inhalte dieses Kartendienstes sind mit großer Sorgfalt zusammengestellt worden. Im Zweifelsfall gelten die bei der jeweils zuständigen Wasserbehörde bzw. Deichbehörde vorliegenden Original-Unterlagen.

Die Darstellung der fachlichen Inhalte kann bis zum Maßstab 1:500 vergrößert werden.

Weitere Informationen zum Inhalt, zum Darstellungsmaßstab und zur Aktualität der im Kartendienst enthaltenen Themen finden Sie im Kartendienst unter "Hinweise" bzw. über den nachfolgenden Link:

Hinweise zum Kartendienst ''Wasserwirtschaft''

Das ebenfalls im Kartendienst verlinkte "Impressum" enthält Angaben zum Herausgeber und zum Copyright; Sie können es auch über den nachfolgenden Link aufrufen:

Impressum zum Kartendienst ''Wasserwirtschaft'' 

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Kommentare und Hinweise zu diesem Kartendienst nimmt der GIS-Service des Landkreises Cuxhaven gern entgegen.