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Windfarm Köhlen-Brockoh
Errichtung von 19 Windenergieanlagen

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz mit Umweltverträglichkeitsprüfung

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Firma Windpark Köhlen GmbH, Tirpitzstraße 39, 26122 Oldenburg, hat beim Landkreis Cuxhaven die Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für den Windpark Köhlen-Brockoh wie folgt beantragt:

Errichtung von 19 neuen Windenergienanlagen des Typs "Enercon E-101“ mit 149,00 m Nabenhöhe, 101,00 m Rotordurchmesser und 199,50 m Gesamthöhe; zusätzlich sind wegebauliche Maßnahmen und 19 Kranstellplätze geplant.

Bauort sind die Flurstücke:
Gemarkung Großenhain, Flur 6, Flurstück 8/1          WEA 1
Gemarkung Großenhain, Flur 6, Flurstück 20/4        WEA 2
Gemarkung Köhlen, Flur 14, Flurstück 22/2             WEA 2
Gemarkung Köhlen, Flur 6, Flurstück 38/5               WEA 3
Gemarkung Köhlen, Flur 14, Flurstück 25                WEA 4
Gemarkung Köhlen, Flur 15, Flurstück 6/1               WEA 5
Gemarkung Köhlen, Flur 14, Flurstück 34                WEA 6
Gemarkung Großenhain, Flur 5, Flurstück 14            WEA 7
Gemarkung Köhlen, Flur 14, Flurstück 33                WEA 8
Gemarkung Köhlen, Flur 16, Flurstück 11/1             WEA 9
Gemarkung Köhlen, Flur 16, Flurstück 11/2             WEA 9
Gemarkung Köhlen, Flur 6, Flurstück 121/38            WEA 10
Gemarkung Großenhain, Flur 6, Flurstück 12/2         WEA 11
Gemarkung Köhlen, Flur 16, Flurstück 14                WEA 12
Gemarkung Köhlen, Flur 15, Flurstück 14                WEA 13
Gemarkung Köhlen, Flur 16, Flurstück 24/2             WEA 14
Gemarkung Köhlen, Flur 6, Flurstück 209/39            WEA 15
Gemarkung Köhlen, Flur 15, Flurstück 18/1              WEA 16
Gemarkung Köhlen, Flur 16, Flurstück 19                 WEA 17
Gemarkung Köhlen, Flur 15, Flurstück 28                 WEA 18
Gemarkung Köhlen, Flur 15, Flurstück 29/1              WEA 18
Gemarkung Köhlen, Flur 15, Flurstück 23                 WEA 19

Das Vorhaben wird hiermit nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und § 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht. Für das Vorhaben wurde nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der zurzeit gültigen Fassung eine allgemeine Vorprüfung gem. § 3c Satz 1 UVPG durchgeführt. Die Vorprüfung hat die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergeben. Dieses wird hiermit nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls bekannt gemacht.

Auslegung der Antragsunterlagen

Die Antragsunterlagen werden zusammen mit der Umweltverträglichkeitsstudie vom 12.08.2013 bis einschließlich 11.09.2013 zur Einsicht ausgelegt.

Die Antragsunterlagen können im genannten Zeitraum beim

Landkreis Cuxhaven,
Amt Bauaufsicht und Regionalplanung,
Vincent-Lübeck-Straße 2,
27474 Cuxhaven,
Raum 322
(montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr)

eingesehen werden.

Die Einsichtnahme ist ebenso im

Rathaus der Samtgemeinde Bederkesa,
Am Markt 8,
27624 Bad Bederkesa,
im 2 OG, Zimmer 215
während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr)

und im

Rathaus der Samtgemeinde Geestequelle,
Bohlenstraße 10,
27432 Oerel,
im Ratssaal
während der Öffnungszeiten (täglich von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr)

möglich.

Einwendungsfrist

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich beim Landkreis Cuxhaven erhoben werden. Sie müssen dort bis einschließlich 25.09.2013 eingegangen sein. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Erörterungstermin

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet der Landkreis Cuxhaven als Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen über die Durchführung eines Erörterungstermins.

Sollte ein Erörterungstermin durchgeführt werden, wird hiermit der

Montag, der 21.10.2013, 16:30 Uhr
im Rathaus der Samtgemeinde Bederkesa,
Sitzungssaal,
Am Markt 8,
27624 Bad Bederkesa,

festgesetzt.

Formgerecht erhobene Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Über den Antrag wird durch Erteilung oder Versagung der Genehmigung nach § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz entschieden. Die Zustellung der Entscheidung kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.  

Cuxhaven, 25.07.2013

Landkreis Cuxhaven
Der Landrat
i. V. Jochimsen
Erster Kreisrat

Genehmigung

Der Windpark Köhlen GmbH, Tirpitzstr. 39, 26122 Oldenburg, wurde am 18.12.2014 die Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung von sechzehn Windenergieanlagen des Typs Enercon 101 am Standort Köhlen / Brockoh erteilt. Die Genehmigung erfolgte unter Aufnahme von Nebenbestimmungen (Verbote, aufschiebende Bedingungen, Auflagen, auflösende Bedingungen und Hinweise).

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides ist vom 09.01.2015 bis zum 22.01.2015 zur Einsicht ausgelegt. Der Bescheid (inklusive der Begründung) kann im genannten Zeitraum beim Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr) eingesehen werden.

Ebenso ist eine Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Geestland, Am Markt 8, 27624 Bad Bederkesa, während der Dienststunden (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr, sowie donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr) und im Rathaus der Samtgemeinde Geestequelle, Bohlenstraße 10, 27432 Oerel während der Dienststunden (montags bis mittwochs und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, sowie donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr) möglich.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (23.01.2015 – 23.02.2015) können der Bescheid und seine Begründung von denen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Cuxhaven, Az.: 63 ImG 30/2012, 27470 Cuxhaven, schriftlich angefordert werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, einzulegen.

Landkreis Cuxhaven
Der Landrat
i. V. Jochimsen
Erster Kreisrat

Die Widerspruchsfrist endet am 23.02.2015 um 24:00 Uhr.