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Entwurfsverfasser

 

Der Entwurf (Bauvorlagen) muss von einem Entwurfsverfasser erstellt worden sein, der
  • die Berufsbezeichnung "Architektin" oder "Architekt" führen darf, 
  • in die von der Architektenkammer Niedersachsen geführte Liste der Entwurfsverfasserinnen
    und Entwurfsverfasser der Fachrichtung Architektur eingetragen ist oder
  • in die von der Ingenieurkammer Niedersachsen geführte Liste der Entwurfsverfasserinnen und
    Entwurfsverfasser der Fachrichtung Bauingenieurwesen eingetragen ist.

Der Entwurfsverfasser muss ausreichend gegen Haftpflichtverfahren versichert sein.