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Entwurfsverfasser
Der Entwurf (Bauvorlagen) muss von einem Entwurfsverfasser erstellt worden sein, der
- die Berufsbezeichnung "Architektin" oder "Architekt" führen darf,
- in die von der Architektenkammer Niedersachsen geführte Liste der Entwurfsverfasserinnen
und Entwurfsverfasser der Fachrichtung Architektur eingetragen ist oder - in die von der Ingenieurkammer Niedersachsen geführte Liste der Entwurfsverfasserinnen und
Entwurfsverfasser der Fachrichtung Bauingenieurwesen eingetragen ist.
Der Entwurfsverfasser muss ausreichend gegen Haftpflichtverfahren versichert sein.