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Akteneinsicht

Wichtiger Hinweis

Aufgrund von personellen Engpässen können Anträge auf Altunterlagen/ Akteneinsichten momentan leider nur sehr eingeschränkt bearbeitet werden und sind ausschließlich an registraturamt63@landkreis-cuxhaven.de zu senden. Anfragen an personenbezogene Mail Adressen werden zur Zeit nicht bearbeitet.

Die Bearbeitungszeit liegt bei mindestens 12 bis 16 Wochen!

Wir bitten um Ihr Verständnis und kommen unaufgefordert auf Ihr Anliegen zurück.

Allgemeine Informationen

Grundsätzlich ist jeder Bauherr per Gesetz zur Aufbewahrung der ihm erteilen Baugenehmigung selbst verpflichtet.

§ 17 Abs. 1 Nds. Bauvorlagenverordnung: Die Bauherrin oder der Bauherr hat die Baugenehmigung und die zugehörigen Bauvorlagen (…) zwei Jahre über den Abbruch der baulichen Anlage hinaus aufzubewahren und der Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen.

Die Gewährung von Einsichtnahmen und die Bereitstellung von Kopien sind daher eine reine Serviceleistung des Landkreises. Aus diesem Grund können entsprechende Anfragen oftmals mit längeren Wartezeiten verbunden sein, da die Ausführung von Pflichtaufgaben des Amtes höhere Priorität genießen.

Akten aus der Zeit vor 1950 sind NICHT vorhanden.

Die Akten der genehmigten bzw. angezeigten Gebäude und baulichen Anlagen werden im Amt Bauaufsicht und Regionalplanung als Akte in herkömmlicher Form oder als Mikroverfilmung geführt und stehen den jeweiligen Grundstückseigentümern und anderen Personen mit Vollmacht des Eigentümers zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Was wird benötigt?

Für die Einsichtnahme in eine Bauakte wird aus datenschutzrechtlichen Gründen ein Eigentumsnachweis oder eine Vollmacht des Eigentümers mit Eigentumsnachweis benötigt. Hilfsweise wird auch eine Kopie des aktuellsten Abgabenbescheides der jeweiligen Gemeinde akzeptiert.

Gebühren bzw. Kosten

Die Einsichtnahme in Akten ist kostenpflichtig. Die entstehenden Kosten gliedern sich auf in Verwaltungsaufwand (25 Euro je halbe Stunde) und Kosten für die Kopien selbst. Diese werden wie folgt in Rechnung gestellt:

Kopien bis zur Größe Din A3:         0,60 Euro pro Seite
Kopien aus verfilmten Akten:         0,90 Euro pro Seite

Ab der 50. Kopie betragen die Kosten 0,17 Euro pro Seite.

Die Kosten für Kopien ab einer Größe von Din A3 werden gesondert berechnet:

Format A2                                  2,00 Euro pro Kopie
Format A1                                  3,00 Euro pro Kopie
Format A0                                  5,00 Euro pro Kopie

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlage für die Kostenforderungen sind die entsprechenden Bestimmungen des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes (NVwkostG), der Baugebührenordnung (BauGO), der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) sowie der Satzung des Landkreises Cuxhaven über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) in der jeweils geltenden Fassung.

Öffnungszeiten

Antrag auf Fotokopien