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- Saisonkennzeichen
Mit einem Saisonkennzeichen kann das Fahrzeug nur über einen bestimmten Zeitraum benutzt werden.
Das An - und Abmelden ist dann nicht mehr erforderlich. Der Versicherungsschutz und die Kraftfahrzeugsteuer ruhen außerhalb des Betriebszeitraumes.
Der Zeitraum darf minimal 2 Monate und maximal 10 Monate betragen.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer)
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht (HU)
- Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
- Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers
- noch gesiegelte bisherige Kennzeichen