Seiteninhalt
- Neuzulassung eines Fahrzeuges
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (mit COC) oder COC bzw. Gutachten nach § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV in Kombination mit dem Kaufvertrag bzw. der Rechnung
- Liegt keine Zulassungsbescheinigung Teil II vor, wird eine Bestätigung vom Hersteller oder Händler benötigt, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt, für das noch keine Papiere ausgestellt worden sind
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer )
- Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
- Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers
- Handelsregisterauszug (wenn das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen wird)
- Vereinsregister (bei Zulassung auf Vereine)
- Einverständniserklärung beider Elternteile sowie die Personalausweise beider Elternteile oder des Vormundes bei Minderjährigen
- SEPA - Lastschriftmandat